Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Berndt, Karl und Rost, Herbert, wegen Leitung und Teilnahme an der Tötung einer unbekannten Anzahl partisanenverdächtiger Russen im Frühjahr 1944 nahe Nowogrodek durch das Teilkommando Nowogrodek der KdS-ADS Nowogrodek (Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 569/64) |
Laufzeit: | (1944) 1964-1966 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 2 Bde. Hauptakten (260 Bl.); Nothandakte (4 Bl.).- Straftatbestand: Das Verfahren war anfangs gegen den Leiter des Teilkommandos Nowogrodek in Koblenz 9 Js 12/64 anhängig gewesen. Der dort Beschuldigte Sch. war SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar; zum Zeitpunkt der Ermittlungen Kriminalrat und stellvertretender Behördenleiter beim LKA Koblenz. Dieser hatte am russischen Osterfest 1944 die Erschießung der Häftlinge des Gefängnisses Nowogrodek befohlen. Der Beschuldigte Herbert Rost der bereits aufgrund einer Sauferei des Teilkommandos Nowogrodek betrunken war, meldete sich angeblich freiwillig. Mindestens 30 bis 40 Personen, anderen Angaben zufolge 18-20 Personen, unter ihnen auch drei oder vier Frauen, wurden am Ostersamstag morgens per Lkw zu einer Scheune gebracht; einige mußten sich ausziehen, eine Frau sei angeblich völlig nackt gewesen. Sie mußten sich in der Scheune bäuchlings auf Holzroste legen, anschließend wurden sie von dem Beschuldigten Herbert Rost und einem nicht ermittelten SS-Mann namens Wolf durch Genickschuß getötet. Die Leichen wurden mit Benzin übergossen, die Scheune in Brand gesetzt. Zwei Frauen hatten aber laut Zeugenaussagen die Erschießung überlebt und versuchten den Flammen zu entkommen. Eine etwa 70 Jahre alte Frau brach noch in der Scheune zusammen und verbrannte dort. Eine jüngere nackte Frau sei bis zum Scheunentor gekommen. Der Beschuldigte Karl Berndt soll sie in das Feuer zurückgestoßen haben. Der Beschuldigte Herbert Rost behauptete, sich nicht freiwillig zur Erschießung gemeldet zu haben, sondern vom Beschuldigten Karl Berndt zu dieser Aufgabe bestimmt worden zu sein. Karl Berndt gab nach anfänglichem Leugnen zu, die Exekution geleitet zu haben. Das Merkmal der Grausamkeit ließ sich, so die Staatsanwaltschaft, nicht beweisen. Die Angehörigen des Teilkommandos führten den Erschießungsbefehl des Beschuldigten aus Koblenz 9 Js 12/64 in "standrechtlich nicht zu beanstandender Weise" durch. Das Verhalten der Beschuldigten war durch § 47 MilStGB gerechtfertigt. |
Staatsanwalt: | Münzberg, Dr. |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 569/64.- Parallelverfahren: Koblenz 9 Js 12/64. |
Former reference codes: | 213-12_0118 |
Angeklagte / Beklagte: | Berndt, Karl, geb. am 21.01.1914 in Sydow, SS-Untersturmführer |
| Rost, Herbert, geb. am 29.10.1913 in Schreckenstein/Tschechoslowakei, Angeh. EK 8 in Gomel, SD-Unterführer |
Date of birth: | 1/21/1914 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2004 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1347885 |
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