331-9 Polizeikommission, 1998-2001 (Bestand)

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Ref. code:331-9
Title:Polizeikommission
Laufzeit:1998-2001
Level:Bestand

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Number:67
Running meters:5.80

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Name of the creator / provenance:Polizeikommission
Administration history:Die Polizeikommission wurde am 25. Juni 1998, auf Basis des Gesetzes über die Polizeikommission vom 16. Juni 1998 (HmbGVBl. S.93), bei der Behörde für Inneres eingerichtet. Ihr Entstehen geht auf eine Empfehlung des „Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Hamburger Polizei" aus dem Jahre 1996 zurück, der diverse Vorwürfe gegenüber der Hamburger Polizei zu untersuchen hatte.
Die wesentliche Aufgabe der Polizeikommission, formuliert in §2 Abs.1 des Hamburgerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.20, lautete wie folgt: „Die Kommission hat die Aufgabe, interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und darüber zu berichten“.

Mitglieder der Polizeikommission:
Frau Ingrid Soehring (01.09.1998 – 31.08.2000)
Herr Ralf Heine (01.09.1998 – 31.08.2000)
Herr Prof. Dr. Fritz Sack (01.09.1998 – 31.08.2000)
Frau Heide Deutsch (07.11.2000 – 29.12.2002)
Frau Dr. Susanne Krasmann (07.11.2000 – 29.12.2002)
Herr Dr. Martin Kutz (07.11.2000 – 29.12.2002)

Am 17.Oktober 2001 wurde in der Bürgerschaftsdrucksache 17/17 ein Antrag zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission gestellt. Den Antrag stellten die Senatsabgeordneten:
Ole von Beust, Antje Blumenthal, Dr. Roland Salchow, Barbara Ahorns, Karl-Heinz Ehlers (CDU) und Fraktion,

Ronald B. Schill, Mario Mettbach, Norbert Frühauf, Katrin Freund, Dirk Nockemann (Partei Rechtsstaatlicher Offensive) und Fraktion,

Rudolf Lange, Rose Pauly, Leif Schrader, Ekkehard Rumpf, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) und Fraktion.

Ihre Begründung zur Abschaffung der Kommission lautete wie folgt: „Die 1998 eingerichtete Polizeikommission hat sich als entbehrlich erwiesen. Aufgrund der effektiven Dienst- und Fachaufsicht durch die jeweiligen Vorgesetzten, der erfolgreichen Arbeit der DIE [Dienststelle für Interne Ermittlungen, der Kontrolle durch den Innenausschuss der Bürgerschaft sowie die Deputation und der Möglichkeit der Bürger, gerichtlich gegen Fehlverhalten vorzugehen, besteht kein Anlass, diese nutzlose und kostenträchtige Kontrollinstanz fortzuführen. Auch hat die Polizeikommission während des Erprobungszeitraumes keine neuen Anhaltspunkte für interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen für die Einhaltung rechtsstaatlicher Verhaltens der Polizei aufzeigen zu können“.
Die Bürgerschaft beschloss in ihrer Sitzung vom 28.November 2001 in erster Lesung, dass das Gesetz über die Polizeikommission von 16. Juni 1998 aufgehoben wird. Am 01.Januar 2002 ist das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission (HmbGVBl. Nr. 54) in Kraft getreten. Daraufhin hat Polizeikommission im Jahr 2002 ihre Arbeit eingestellt und wurde 29.Dezember 2002 aufgelöst. Eine Nachfolgeorganisation war von der Bürgerschaft nicht vorgesehen.
Archival history:Die Polizeikommission bot am 6. Dezember 2001 dem Staatsarchiv alle Sach- und Fallakten, die in Erfüllung der Aufgaben der Kommission entstanden sind, zur Übernahme an. Die Kommission setzte eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission, an. Das Staatsarchiv hat sich mit einem Schreiben an die Kommission vom 07.Dezember 2001 bereit erklärt, die Unterlagen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen als Zwischenarchivgut im Sinne § 2 Abs. 3 HmbArchG zu verwahren. Die Sach- und Fallakten der Kommission wurden am 21.Dezember 2001 an das Staatsarchiv abgegeben. Insgesamt betrug der Umfang des Bestandes im Staatsarchiv bei der Ablieferung etwa 5,8 Regalmeter.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist als Zwischenarchivgut begann die Erschließung des Bestandes im September 2012 und endete im August 2014. Während der Verzeichnung des Bestandes erfolgte eine Bewertung der Akten anhand einer Aktenautopsie. Kriterien bei der Bewertung waren das Prinzip der Federführung, die Aussagekraft der Akten über die Tätigkeit der Polizeikommission sowie die Bedeutung des Akteninhalts. Nach der Erschließung hatte der Bestand einen Umfang von 238 Archiveinheiten. Die Erschließung der Unterlagen wurde von Thomas Schmekel begonnen und vom Praktikanten Robin Klook fortgeführt. Bei der Verzeichnung wurde das regulierende Registraturprinzip angewandt, das heißt, die sehr gute vorarchivische Ordnung wurde während der Verzeichnung mit Hilfe des Akten- und Geschäftsverteilungsplans fast vollständig beibehalten. Jedoch behielten sich die Erschließenden kleinere Eingriffe bei der archivischen Aktentitelbildung und bei der Erstellung der Klassifikation vor.

Verwahrtes Registraturhilfsmittel ist der Aktenplan der Polizeikommission (Signatur: STAHH, , 331-9 Polizeikommission, Nr. 1).
Der Bestand enthält Unterlagen (zwischen 1998-2001) über die Organisation, die Rechtsgrundlagen und den Schriftverkehr der Polizeikommission mit der Behörden für Inneres, dem Senator und Staatsrat. Desweiteren enthält der Bestand Anfragen von Institutionen, Privatpersonen und der Polizei. Zusätzlich sind Protokolle der Kommission und Einzelfallakten mit deren Zusammenfassungen zu finden.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 331-9 Polizeikommission, Nr. ...
Kommentierte Beständeübersicht:n

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Finding aids:Scope
Signierung:Numerus currens

Information on related materials

Publications:Deutsch, Heide / Krasmann, Suanne/ Kutz, Martin: Polizeikommission Jahresbericht 2001, hrsg. von Hamburger Polizeikommission, Hamburg 2000.
 

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End of term of protection:12/31/2031
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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