213-12__ Engels, Kurt Hans Josef Christian, wegen Teilnahme an Tötungsaktionen gegen Juden im Zeitraum von 1940 bis 1943 in Izbica bei Krasnystaw/Distrikt Lublin (Gestapo-Dienststelle Izbica, KdS Lublin) (Staatsanwaltschaft Hamburg 14a Js 2021/56, früher 14a Js 208/56; 1 OAR 53/57), 1940-1960 (Ser

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Title:Engels, Kurt Hans Josef Christian, wegen Teilnahme an Tötungsaktionen gegen Juden im Zeitraum von 1940 bis 1943 in Izbica bei Krasnystaw/Distrikt Lublin (Gestapo-Dienststelle Izbica, KdS Lublin) (Staatsanwaltschaft Hamburg 14a Js 2021/56, früher 14a Js 208/56; 1 OAR 53/57)
Laufzeit:(1940-1943) 1955-1960
Contains also:Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 4 Bde. Hauptakten 648 Bl.; Kostenheft; Handakt 90 Bl., Nothandakt 20 Bl.; Mappe mit Kuverts der Abschiedsbriefe des Beschuldigten (Briefe an Empfänger abgegeben).-
Straftatbestand: Der Beschuldigte war Leiter der Gestapo-Dienststelle Izbica. (Korrekte Dienststellenbezeichnung ist nicht angegeben). Ihm wurde vorgeworfen, von 1940 bis 1943 als leitender Beamter einer Dienststelle der Geheimen Staatspolizei im Gebiet Izbica und Krasnystaw allein oder gemeinschaftlich Juden getötet zu haben, indem er sie erschoß oder erschießen ließ und indem er an den Deportationen in Vernichtungslagern mitwirkte. (Teilnahme an Aktionen an Juden in Izbica 20.10.42 bis 10.11.42).
Das Verfahren entstand aus den Verfahren Kassel 3 Ks 16/49 und Duisburg 14 Js 2100/51, in denen sich die Beschuldigten, die beide bei der Kreishauptmannschaft Krasnystaw tätig gewesen waren, darauf beriefen, der Verantwortliche für Straftaten sei der Beschuldigte des hier vorliegenden Verfahrens gewesen. Der Beschuldigte lebte bis zum Erlaß des Straffreiheitsgesetzes von 1954 unter falschem Namen. In einem ersten Ermittlungsverfahren behauptete der Beschuldigten mit dem Gesuchten aus dem Verfahren Kassel 3a Ks 1/51 nicht identisch zu sein. Er bestritt, jemals an den Orten Isbicza (sic) und Krasnystaw gewesen zu sein. Laut vernehmendem Kriminalsekretär machte der Beschuldigte einen "sicheren und glaubwürdigen Eindruck". Mit einem Kriminalbeamten namens N. will er niemals etwas zu tun gehabt haben. N. hatte in dem Verfahren in Kassel geäußert. "Wenn [Names des Beschuldigten] mit den Juden in Berührung kam, gab es jedesmal Tote." Die Einstellungsverfügung stützte sich unter anderem auf die Aussage des Kriminalobersekretärs N., der behauptete hatte, die ihm vorgelegten Fotos des Beschuldigten zeigten nicht den gesuchten Mörder.
In einer Disziplinarsache gegen den Duisburger Kriminalobersekretär N. stellte sich heraus, daß dieser am 22.05.1956 ein privates Ferngespräch mit dem Beschuldigten geführt hatte, dessen Anschluß in Hamburg in keinem Telefonbuch verzeichnet war. Die Lebenspartnerin (oder Geschäftspartnerin) des Beschuldigten hatte N. aufgesucht, um sich über die Belastungen gegen den Beschuldigten zu informieren. Wegen der Falschaussage bezüglich der Identifizierung bestand der Verdacht, daß N. sich der Begünstigung im Amt schuldig gemacht hatte, indem er den Beschuldigten der Strafverfolgung entziehen wollte.
Daraufhin wurde das Hamburger Verfahren wieder aufgenommen. N. gab in einer Befragung an, daß er 1940 im Distrikt Lublin eingesetzt war und so den Beschuldigten kennengelernt habe. Der Fortgang der Ermittlungen war dadurch erschwert, daß jüdische Belastungszeugen aus dem Kasseler Verfahren nicht mehr in Deutschland lebten. Gegen einen anderen der jüdischen Zeugen war ein Verfahren wegen Meineides anhängig. An der Richtigkeit einiger Aussagen bestanden Zweifel; so hatte beispielsweise eine Zeugen am 15.04.53 vor dem Bezirksgericht in Jerusalem angegeben, der Hauptbeschuldigte in dem Verfahren Kassel 3a Ks 1/51 habe die Juden getötet und "saugte ihnen dann das Blut aus."
Zeugen (darunter der Beschuldigte aus dem Verfahren in Kassel) erkannten jedoch den Beschuldigten als den Angehörigen der Gestapo-Außenstelle Izbica. Im März 1957 gab der Beschuldigte schließlich zu, tatsächlich im Raum von Izbica und Krasnystaw eingesetzt gewesen zu sein. Der Beschuldigte bestritt, mit Judenangelegenheiten befaßt gewesen zu sein; er sei für Abwehraufgaben eingesetzt gewesen und zwar im Kreis Krasnystaw, das zur Sipo Zamosz gehört habe. Dort habe sich das Judenreferat befunden, "womit ich in keiner Weise befaßt war. Ich muß sagen, daß mir die Aufgaben dieses Judenreferats auch nicht einmal klar waren. Von meinen Vorgesetzten sind mir auch irgendwelche Judenaufgaben niemals übertragen worden. Bei der Dienststelle des SS- und Polizeiführers in Lublin gab es einen Umsiedlungsstab für die Judenangelegenheiten (Vernehmung am 23.03.1957)."
"Ich betone, daß ich mit Judenangelegenheiten als solchen, weder im Zuge einer vorübergehenden Zusammenführung, einer Umsiedlung noch einer Endlösung, etwas zu tun gehabt habe (Vernehmung am 28.03.1957) ." Am 31.12.1958 verfaßte der Beschuldigte folgenden Brief an den Untersuchungsrichter: "In schwerster seelischer Pein, die mir meine Geschäftspartnerin Frau S. bereitet hat, teile ich Ihnen mit: Am 31.10.1958 ließen Sie mich durch acht Kripoleute festnehmen, wie einen Verbrecher. Der Kommissar wütete, wie man heute die Stapo hinstellt. Ich schwöre Ihnen bei Gott in dieser schweren Stunde alle Zeugenaussagen sind frei erfunden. Sie glauben mir heute nicht, aber Sie werden es erleben. Das ist sicher!! Ganz sicher!!! Lassen Sie bitte, sofern das möglich ist, feststellen, wann und durch wen der Wirt Romas festgenommen wurde. Ich sage Ihnen dann, wie es angabe (sic). So wahr mir Gott helfe. Und zwar durch die polnische Gendarmerie. Dann wissen Sie, was Sie von den Aussagen dieser Lügner zu halten haben. Es sind geschickte Zwecklügen, merken Sie das nicht. Glauben Sie einem aufrechten deutschen Mann mehr. Sie werden es sehen! Ich schwör es Ihnen! Herr Rat [Name U-Richter] nehmen Sie trotz allem meinen tiefsten Dank dafür entgegen, daß Sie mich meine von mir tiefstgeliebte Ehefrau oftmals sehen ließen... Sie waren nobel zu mir..." Der Beschuldigte wurde am 01.01.1959 tot in seiner Zelle gefunden. Der Anstaltsarzt diagnostizierte einen Herzinfarkt; aus Briefen des Verstorbenen ging hervor, daß er in seinem Mantelsaum stets Gifttabletten aufbewahrt hatte und Selbstmord durch Einnahme der Tabletten beging. (Fotos des aufgerissenen Mantelsaums liegen bei.)
Gegen den Beschuldigten wurde auch in Köln 24 Js 6532/58 ermittelt; der Beschuldigte war nicht aufzufinden, weswegen das Verfahren am 04.11.1958 vorläufig eingestellt wurde.
Staatsanwalt:Löllke (Antrag auf VU); Wölk; Koch, Dr.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 14a Js 2021/56, früher 14a Js 208/56; 1 OAR 53/57.- Parallelverfahren: Kassel 3 Ks 16/49; Duisburg 14 Js 2100/51; Köln 24 Js 6532/58.
Former reference codes:213-12_0097
Angeklagte / Beklagte:Engels, Kurt Hans Josef Christian, geb. am 03.08.1915 in Köln, gest. am 31.12.58/01.01.59/Hamburg (Selbstmord in U-Haft), SS-Oberscharführer (zuletzt Hauptsturmführer)
Date of birth:8/3/1915
 

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End of term of protection:12/31/2005
Permission required:Keine
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