213-12__ Holz, Jacob, wegen Erschießung von mehreren jüdischen Häftlingen 1943 im ZAL Szkolnastraße in Radom als Angehörige des Werkschutzes (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 6/73), 1943-1985 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Holz, Jacob, wegen Erschießung von mehreren jüdischen Häftlingen 1943 im ZAL Szkolnastraße in Radom als Angehörige des Werkschutzes (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 6/73)
Laufzeit:(1943) 1973-1985
Contains also:Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 4 Bde. Hauptakten (504 Bl.), 1 Bd. Handakten (139 Bl.), Fahndungsheft (25 Bl.).-
Straftatbestand: Der Beschuldigte wurde verdächtigt, im Lager Szkolna-Straße in Radom im Jahr 1943 in mindestens drei Fällen Juden ermordet zu haben. 1942 lebten etwa 32.000 Juden in Radom, d.h. etwa ein Drittel der Stadtbevölkerung waren Juden. Es gab zwei Ghettos, das kleinere Ghetto lag im Vorort Glinice, in ihm lebten etwa 5000 Menschen. Das große Ghetto war in der Innenstadt, wo sich etwa 27.000 Juden befanden. Am 05.08.1942 wurde das Ghetto im Vorort Glinice aufgelöst, die arbeitsfähigen Juden selektiert, die anderen nach Treblinka deportiert und dort vergast. Vom 16. bis 18.08.1942 wurde das große Ghetto in der Innenstadt aufgelöst. Nur etwa 3000 Juden wurden für die Arbeit ausgesucht. Ein kleines Restghetto blieb als jüdischer Wohnbezirk erhalten. Juden, die bei der Waffenfabrik arbeiteten, lebten auf dem Fabrikgelände in einem menschenunwürdigen Lager. Kurze Zeit darauf wurde in der Szkolnastraße von Radom ein Lager für die jüdischen Zwangsarbeiter der Waffenfabrik errichtet. Es lag etwa 15-20 Minuten Fußmarsch von der Fabrik entfernt. Im November 1943 wurde das Restghetto in das Lager Szkolnastraße verlegt. Das ZAL Szkolnastraße in Radom unterstand dem SSPF Radom, die jüdischen Zwangsarbeiter wurden als Arbeitskräfte an die Waffenfabrik und die Ost-Industrie-GmbH (Osti) vermietet. Im Januar 1944 wurde das ZAL Szkolnastraße ein Außenlager des KZ Lublin-Majdanek. Die Wirtschaftsbetriebe waren nun in Händen der Deutschen Ausrüstungswerke GmbH (DAW). Im Sommer 1944 wurde das KZ aufgelöst und die Häftlinge mußten am 26.07.1944 nach Tomaszow-Mazowiecki marschieren, von wo sie in das KZ Auschwitz kamen. Von Auschwitz aus wurden sie auf verschiedene Lager im Reichsgebiet verteilt.
Die Waffenfabrik in Radom gehörte seit 1939 der österreichischen Steyr-Daimler-Puch AG. Der Werkschutz sorgte für die Sicherheit der Fabrik. Zum Werkschutz gehörten 30-50 Personen, vor allem Ukrainer und Volksdeutsche in schwarzen Uniformen.
Der Beschuldigte war Angehöriger des Werkschutzes. Er war gefürchtet, weil er Häftlinge willkürlich prügelte. Folgende noch nicht verjährte Straftaten wurden ihm zur Last gelegt:
1) Im Lager Szkolnastraße gab es nicht genügend Waschgelegenheiten, weswegen die Juden ein- oder zweiwöchentlich zu einer Badeanstalt außerhalb des ZAL geführt wurden. Im Herbst 1943 versteckten sich drei junge Juden auf dem Dachboden der Badeanstalt, um später weiter zu flüchten. Angehörige des Werkschutzes entdeckten sie. Am nächsten Tag mußten die Häftlinge antreten, die drei Juden mußten niederknien und wurden von dem Beschuldigten nacheinander mit einer Pistole erschossen.
2) Erschießung der Familie Norimberski. Ein Angehöriger des Norimberski war aus dem ZAL geflohen. Zur Abschreckung wurde die ganze Familie - Vater, Mutter, die ca. 6-8 J alte Tochter - von dem Beschuldigten erschossen, wer den Befehl dazu gab, konnte nicht geklärt werden.
3) Erschießung des Juden Weinberg. Dieser soll in der Waffenfabrik Sabotage begangen haben, weil er ein Fräsmesser oder einen Bohrer beschädigte.
4) Erteilung eines Schießbefehls zu Ostern 1943, wobei 13 Juden erschossen wurden.
5) Erschießung von 13 Juden, nachdem sie ihr Grab ausheben mußten.
6) Erschießung von zwei Juden beim Appell im ZAL Szkolnastraße im Jahr 1943.
7) Erschießung eines Juden im Februar oder März 1943 in der Nähe des Restghettos.
8) Erschießung von 6 Frauen und 2 Männern bei der Entlausungsanstalt. Die beiden Männer hätten angeblich zu fliehen versucht.
9) Der Fall - Erschießung von einigen Frauen - ist möglicherweise mit dem Fall 8) identisch.
10) und 11) Selektion arbeitsunfähiger Häftlinge, die dann vor Gruben, die sie im Fall 11) selbst graben mußten, erschossen wurden bzw. durch Handgranaten getötet wurden.
Da der Beschuldigte in der DDR wohnhaft war, wurde nach Abschaffung der Todesstrafe in der DDR der Generalstaatsanwalt der DDR von dem in Hamburg anhängigen Verfahren informiert, die Hamburger Staatsanwaltschaft übergab an die Generalstaatsanwaltschaft der DDR 4 Bde. Ermittlungsakten. Der Beschuldigte wurde am 17.05.1988 in der DDR verhaftet und am 25.09.1989 vom Bezirksgericht Rostock wegen Kriegsverbrechens und Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie §§ 91 und 93 StGB der DDR zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Am 08.01.1990 wurde der Strafausspruch vom Obersten Gericht der DDR abgeändert und der Angeklagte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Staatsanwalt:Buhk; Duhn; Grabitz
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 6/73, abgetrennt aus StA Hamburg 147 Js 7/69.-
Former reference codes:213-12_0066
Angeklagte / Beklagte:Holz, Jakob, geb. am 27.04.1910 in Godow, bei/Radom/Polen, Angeh. Werkschutz Radom
Date of birth:4/27/1910
 

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End of term of protection:12/31/2015
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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