322-5 Oberste Bauleitung - Reichsautobahnen, 1933-1950 (Bestand)

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Ref. code:322-5
Title:Oberste Bauleitung - Reichsautobahnen
Laufzeit:1933-1950
Level:Bestand

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Number:147
Running meters:1.80

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Administration history:Die Deutsche Reichsbahn wurde durch das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933 (RGBl II S. 509) zum Bau eines leistungsfähigen Netzes von sogenannten Kraftfahrbahnen ermächtigt. Dessen Planung oblag dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen. Das Unternehmen wurde als selbständige juristische Person des öffentlichen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung die Deutsche Reichsbahn übernahm.

Die Gesellschaft Reichsautobahnen unterhielt als Außenstellen 15 Oberste Bauleitungen. Der "Obersten Bauleitung für das Kraftfahrwesen Altona" wurde am 10. November 1933 der Auftrag erteilt, eine Kraftfahrbahn zwischen Lübeck, Hamburg und Bremen zu bauen (Hamburger Nachrichten vom 13. September 1936). Leiter der "Obersten Bauleitung" war der Reichsbahndirektor Scheunemann, dem vier Bauabteilungen zugeordnet waren. Der Aufgabenbereich einer Bauabteilung umfasste eine Baustrecke von ca. 35 - 40 km. Den Bauabteilungen unterstanden Streckenbaumeister, denen die Überwachung der Bauarbeiten für je eine Loslänge mit durchschnittlich 5 km bei Erdbaulosen und 10 - 15 km bei Deckenlosen übertragen wurde.

Durch das "Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahn" vom 2. März 1951 (BGBl I S. 157) gingen die bisherigen Reichsautobahnen rückwirkend vom 24. Mai 1949 als Bundesautobahnen in das Eigentum des Bundes über. Die Vermögensverwaltung Reichsautobahnen in Hamburg wurde rückwirkend vom 1. April 1950 aufgelöst (BGBl I S. 389, 29. 5. 1951).
Archival history:Ein Karton gerollter Pläne betreffend die Autobahn Harburg-Bremen ab 1935 gelangte über die Bundesanstalt für das Straßenwesen in Köln an das Bundesarchiv Koblenz und wurde von dort 1984 zusammen mit dem Schriftgut des Brückenamtes Hamburg - Bodenprüfstelle (siehe Bestand 322-4) zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Hamburg abgegeben.

Die 92 Betonplatten-Fugenpläne der Deckenlose 1a - 7 Harburg-Bremen sowie eine Übersichtsskizze des Horster Dreiecks wurden zum Plankammer-Bestand 720-1/344-23 Reichsautobahn-Strecke Hamburg-Bremen, Fugenpläne formiert. In ihm sind die Fugenpläne der Deckenlose 1a - 7 Reichsautobahn-Strecke von Harburg über das Horster Dreieck nach Bremen lückenlos überliefert.

Diese Fugenpläne sind hauptsächlich etwa von 1935 bis 1939 bearbeitet worden und enthalten die Daten der Herstellung des Deckenbelages, der Inbetriebnahme der jeweiligen Reichsautobahnabschnitte und der Überprüfung des Belages. Überprüfungen waren notwendig geworden, da bereits kurze Zeit nach Verkehrsübergabe Schäden festgestellt wurden. Zusätzlich sind auf vielen Fugenplänen teilweise auch noch nach 1939 Informationen entsprechend denen eines Bautagebuches beinotiert worden, unter anderem:

- Witterungsbedingungen an den Herstellungstagen des Deckenbelages
- Schäden und Mängel des Deckenbelages
- Detailangaben zu den ausgeführten Bauarbeiten.

1991 kamen mit einer weiteren Ablieferung Unterlagen zur Personalwirtschaft der Obersten Bauleitung und des Brückenamtes auf dem gleichen Weg in das Staatsarchiv.

Die abliefernde Stelle hatte gefordert, dass bei der Ordnung keine Kassationen vorzunehmen sind. Dieser Forderung wurde entsprochen, bis auf Kassation von wenigen Doppelstücken. Ein Aktenplan bzw. Verzeichnis liegt nicht vor. Bei der Ordnung der Akten wurde versucht, diesen anhand der vorgefundenen Aktenzeichen zu rekonstruieren.

Durch die Bombardierung der Dienststelle ergaben sich Verluste in der Registratur, so dass das Schriftgut nicht vollständig an das Staatsarchiv gelangte.

Oktober 1995
Rabe

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 322-5 Oberste Bauleitung - Reichsautobahnen, Nr. ... .
Kommentierte Beständeübersicht:Pläne

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Access regulations:keine Frist
Finding aids:Scope
Signierung:Numerus currens

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Number:1
 

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siehe auch:
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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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