313-1 Französische Steuerbehörden, 1811-1816 (Bestand)

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Ref. code:313-1
Title:Französische Steuerbehörden
Laufzeit:1811-1816
Level:Bestand

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Number:345
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Administration history:Die französische Steuerverwaltung wurde durch das kaiserliche Organisationsdekret vom 4. Juli 1811 (Art. 163-176) in den Hanseatischen Departements eingeführt, nachdem sie von der Regierungskommission während der ersten Hälfte des Jahres sorgfältig vorbereitet worden war. Die Steuergesetze traten am 20. August 1811 in Kraft, für die direkten Steuern mit Rückwirkung vom 1. Juli 1811 (Beschluß der Regierungskommission vom 16. August 1811) und galten bis zum 1. Juni 1814. Die direkten Steuern sind während der kurzen Befreiung der Stadt im Frühjahr 1813 beibehalten worden (Sammlung der hamb. VO 1814 S. 55) und wurden im Gebiet der Stadt und der Vorstadt St. Georg unter gewissen Modalitäten gegenüber der französischen Zeit auch noch bis Ende des Jahres 1814 weiter erhoben (Rat- und Bürgerschluß vom 27. Mai 1814 und Publikation vom 2. Juni 1814. Sammlung der hamb. VO 1814 S. 12 und S. 52-55).

Die direkten Steuern waren: die Grundsteuer, die Personal- und Mobiliarsteuer, die Türen- und Fenstersteuer und die Patentsteuer. Zu jeder dieser Steuern wurden noch bestimmte Zuschlag-Centimes (Centimes additionels) erhoben. Die Patentsteuer war eine Gewerbesteuer. Jeder Gewerbetreibende hatte jährlich einen Gewerbeschein (Patent) zu lösen und dafür eine Patentsteuer zu entrichten. Die von Napoleon 1813 verhängte Große Strafkontribution wurde ebenfalls von der Verwaltung der direkten Steuern eingezogen.

Die Direktion der direkten Steuern für das Departement der Elbmündungen hatte ihren Sitz in Hamburg. Dem Direkteur unterstanden ein Inspekteur und mehrere Kontrolleure. Das Arrondissement Hamburg hatte je einen Kontrolleur für das Stadt- und das Landgebiet. Die Taxierung der Steuern lag in den Händen von 3 Steuerkommissaren (Commissaires repartiteurs) in jedem Kirchspiel. Sie wurden vom Unterpräfekten aus einer vom Maire aufzustellenden Liste von „rechtschaffenen Grundeigentümern” ausgewählt. Sie stellten die Mutter-Rollen auf, die die Unterlage für die von den Kontrolleurs zu fertigenden Erhebungsrollen bildeten. Die Einziehung der direkten Steuern oblag den Steuereinnehmern (Percepteurs). Die Stadt Hamburg war in zwei Steuer-Erhebungsbezirke (Arrondissements) eingeteilt. Der erste Bezirk umfaßte die Kirchspiele St. Nikolai und St. Michaelis, der zweite St. Petri, St. Katharinen und St. Jakobi. Die Vorstädte bildeten einen dritten Erhebungs-Bezirk. Das Landgebiet war in weitere sieben Bezirke eingeteilt. Percepteur im ersten Bezirk war bis zum März 1813 der vormalige Bürgermeister und provisorische Maire Lic. J. U. Johann Arnold Heise, im zweiten Bezirk bis zum Mai 1814 der Kämmereischreiber Hieronymus Heinrich Klefeker. Die Einnehmer lieferten die erhobenen Gelder an die von einem Receveur géneral verwaltete Hauptkasse des Departements ab.

Für die indirekten Steuern waren nach französischem Steuersystem drei verschiedene Verwaltungen zuständig:

1. Die Verwaltung der Registrierung und der Staatsgüter
(Régie de l’Enregistrement et des Domaines),

2. Die Verwaltung der Vereinigten Abgaben
(Régie des droits réunis),

3. Die Zollverwaltung
(Régie des Douanes).

1. Die Regie der Registrierung und der Staatsgüter erhob auf Grund des Gesetzes über die Einregistrierung vom 22. Frimaire des Jahres 7 (= 12. Dezember 1798) Gebühren für die Eintragung von Beurkundungen aller Art und gerichtlichen Urteilen in ein öffentliches Register, Erbschaftsabgaben, Gerichtskosten, Strafgelder und gerichtliche Geldbußen, Stempelgebühren, Gebühren für Fischerei, Jagd und Pässe. Sie verwaltete sämtliche staatlichen Güter und Werke.

Zu den Gebühren für die Eintragung in ein öffentliches Register zählten auch die Hypothekengebühren.
Die leitende Behörde der Regie im Departement der Elbmündungen war die Direktion in Hamburg mit einem Directeur, zwei Inspecteurs und drei Vérificateurs. Für die Erhebung der angeführten Abgaben im Arrondissement Hamburg waren drei Büros eingerichtet: das Büro der Erbschaftsabgaben und Domänen, das Büro der Zivilakten und das Büro der Gerichtsakten. Für den Bereich des vormaligen Amtes Bergedorf war ein besonderer Einnehmer in Bergedorf zuständig.

Die Hypothekengebühren des Arrondissements Hamburg wurden in einem Hypothekenbüro in Hamburg eingenommen. Das von diesem Büro erhaltene Schriftgut ist als besonderer Bestand behandelt worden. (Vgl. Vorbemerkung zum Bestandsverzeichnis 231-2 “Französisches Hypothekenbüro”)

2. Die Regie der Vereinigten Abgaben besteuerte unter anderem die Herstellung und den Verkauf geistiger Getränke, den Ankauf, die Fabrikation und den Verkauf von Tabak, die Gold- und Silberarbeiten, die Spielkartenfabrikation, die öffentlichen Verkehrsmittel zu Wasser und zu Lande. Sie erhob eine Abgabe für die Unterhaltung der Heerstraßen, für Brücken, Fähren und Kanäle. Sie verwaltete den Octroi, eine Verbrauchssteuer der Gemeinden von Getränken und Flüssigkeiten, Esswaren, Brenn- und Baustoffen.

Auch diese Regie wurde von einer für das Departement zuständigen Direktion mit Sitz in Hamburg geleitet. Dem Direkteur standen zwei Inspecteurs und ein Entreposeur (Aufseher) général des Tabacs zur Seite. Für jedes Arrondissement war ein Contrôleur principal verantwortlich. Den Octroi in Hamburg beaufsichtigte ein besonderer Contrôleur en chef. Die Stadt war in einen westlichen und einen östlichen Einnahmebezirk (Section de l’Ouest, Section de l’Est) mit je einem Receveur particulier eingeteilt. Für den Octroi in Hamburg waren ein Receveur centrale, vier Contrôleurs und neun Receveurs eingesetzt.

3. Die Zolldirektion in Hamburg umfaßte nicht das gesamte Departement der Elbmündungen, sondern nur die Arrondissements Hamburg und Stade. Für die Arrondissements Lüneburg und Lübeck bestand eine eigene Direktion mit Sitz in Lüneburg. In jedem Arrondissement war ein Hauptbüro mit einem Inspecteur eingerichtet, der die zahlreichen Einnahmebüros und Douanenposten (brigades) überwachte. In der Stadt Hamburg befand sich an jedem Stadttor ein Bureau de recette.

März 1961
Schmidt
Archival history:Ein Teil des Schriftgutes der französischen Steuerbehörden in Hamburg ist nach 1814 zusammen mit den Papieren anderer französischer Behörden von dem vormaligen Präfekturbeamten J. Brichet geordnet (vgl. Vorbemerkung zum Bestand 112-3 „Mairie Hamburg“) und als Classis VII (direkte Steuern) und VIII (indirekte Steuern) in das Gesamtverzeichnis der Archive französischer Behörden aufgenommen worden. (Das Verzeichnis ist erhalten und jetzt in Bestand 111-1 Senat Nr. Cl. VII Lit. Ab Nr. 4 Vol. 4 d 2 eingeordnet). Diese Archivalien sind 1842 bis auf geringe Reste, die ausnahmslos direkte Steuern betreffen, verbrannt. Die erhaltenen Akten sind in dem folgenden Verzeichnis unter A Nr.1-3, 6, 7-10, 20-22, 28, 37-42, 47, 54, 58, 59 aufgeführt.

Die Masse der von den französischen Steuerbehörden auf uns gekommenen Bücher und Akten ist 1896 von der Finanzdeputation zusammen mit dem Kämmereiarchiv an das Staatsarchiv abgeliefert worden (Geschäftsakte H 2a 21). Diese Archivalien hatten vorher auf dem für die Altrepositur der Finanzdeputation eingerichteten Boden des provisorischen Rathauses auf der Admiralitätstraße gelegen. Da sie für die Steuerverwaltung der Stadt auch nach der Befreiung noch benötigt wurden, waren sie 1814 nicht dem auf dem Stadthause vereinigten französischen Archivgut, sondern der Kämmerei zugeteilt worden. Ein Teil der Steuerunterlagen, vor allem die Listen über die Große Strafkontribution, mag auch als Beleg für die Wiedergutmachungsansprüche an die Reklamations- oder die Liquidationskommission gegeben worden sein.

Auffallend ist, daß die erhaltenen Rollen der direkten Steuern fast ausschließlich aus dem zweiten Einnahmebezirk Hamburgs und die Papiere der indirekten Steuern weit überwiegend aus dem Büro der Erbschaftsabgaben und Domänen in Hamburg stammen. Einnehmer im zweiten Bezirk war, wie erwähnt, der Kämmereischreiber H. H. Klefeker, im Büro der Erbschaftsabgaben Ferdinand Gerhard Nieberg. Offenbar haben diese beiden Beamten, von denen der eine ohnehin im hamburgischen Kämmereidienst stand, der andere nachweislich noch bis 1817 in Hamburg ansässig war, ihre Registratur an die Kämmerei abgeliefert. Aus dem Publikandum wegen Zurücklieferung der aus den französischen Registraturen abhanden gekommenen Schriften und Papiere vom 10.8.1814 ist ersichtlich, daß eine ordnungsgemäße Abgabe der Akten durchaus nicht allgemein vorauszusetzen ist, sondern daß beim Abzug der Franzosen im Mai/Juni 1814 ein erheblicher Teil des Schriftgutes verstreut wurde (Sammlung der VO 1814 S. 189 f.).

Von der Regie der Vereinigten Abgaben sind nur Papiere des Octroi überliefert. Ein Teil derselben, die Korrespondenz des Contrôleurs en chef de l’octroi Testard von 1812, wurde im April 1905 aus der Sammlung Reusch durch das Staatsarchiv erworben (Geschäftsakte O I a 7).

Von der Zollverwaltung ist nur ein Register der Zolldirektion Hamburg erhalten.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Steuerarchivalien entstammt, wie bereits angedeutet, lokalen Behörden innerhalb des Arrondissements Hamburg. Es empfahl sich daher, von der Aufteilung des Schriftgutes nach Departemental-, Arrondissements- und Lokalbehörden abzusehen und den gesamten Bestand sachlich zu gliedern. Die Provenienzen sind, soweit es erforderlich schien, in den Gruppen- oder Einzeltiteln bezeichnet worden.

März 1961
Schmidt

RETROKONVERSION

Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, Best. 313-1 Französische Steuerbehörden, Nr. ...

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Access regulations:keine Frist
Finding aids:Scope
Signierung:Alte AE-Nr.

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111-1 Senat, 1137-1993 (Bestand)

siehe auch:
112-3 Mairie Hamburg, 1807-1815 (Bestand)
 

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