312-5 Rechnungshof, 1898-1998 (Bestand)

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Ref. code:312-5
Title:Rechnungshof
Laufzeit:(1898) 1898-1998
Level:Bestand

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Number:1714
Running meters:46.50

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Administration history:Nach dem Finanzplan vom 15.9. und 20.10.1814 wurde eine Revisionskommission des allgemeinen Rechnungswesens eingesetzt mit der Aufgabe, den jährlichen Budget-Entwurf und die Jahres-Rechnungen der Kämmerei, der Schulden-Administrations-Deputation und der milden Stiftungen zu prüfen und darüber an den Rat zu berichten. Weder der erbgesessenen Bürgerschaft noch den bürgerlichen Kollegien wurden das Budget und die Abrechnung vorgelegt. Statt dessen gab der Rat ab 1832 eine allgemeine Übersicht des Staatshaushaltes an die Bürgerschaft.

Nach dem Gesetz über die Organisation der Verwaltung vom 15.6.1863 ging die Revisionskommission in der Finanzdeputation auf. Es gab nun kein außerhalb der Finanzverwaltung stehendes Kontrollorgan für die staatliche Haushaltsführung mehr. Dies wurde in den Behörden selbst unter Mitwirkung der bürgerlichen Deputationsmitglieder erledigt.

Nachdem bereits 1870 und 1875 im Senat über einen „General Controleur” gesprochen worden war, kam es 1896 mit dem Revidirten Gesetz über die Organisation der Verwaltung zur Einrichtung eines „Revisions- und Controll-Bureaus” in der Finanzdeputation. Aufgabe des Büros war die Kontrolle aller behördlichen Kassen sowie der Staatshaushaltsabrechnung. Berichtet wurde an den Präses der Finanzdeputation.

Obwohl in der Bürgerschaft seit 1909 immer wieder die Verselbständigung des Revisions- und Kontrollbüros gefordert wurde, wurde erst durch die Staatshaushaltsordnung vom 22.12.1922 (§ 50 ff.) ein selbständiges Rechnungsamt eingerichtet, das nur noch aus praktischen Erwägungen organisatorisch mit der Finanzdeputation verbunden blieb. Berichtet wurde an den Senat und die Finanzdeputation.

In der NS-Zeit wurde der Name verschiedentlich geändert: Gemäß § 5 Landesverwaltungsgesetz vom 14.9.1933 (HGVOBl. 357): Rechnungshof; Erlaß über die Organisation der Verwaltung vom 1.4.1936 (HGVOBl. 215): Rechnungsamt; Erlaß über die Organisation der Gemeindeverwaltung vom 1.4.1938 (HVOBl. 5): Rechnungsprüfungsamt. Nach dem Kriege wurde das Rechnungsprüfungsamt der Finanzbehörde angegliedert. Aufgrund des Gesetzes über Verwaltungsbehörden vom 3.6.1947 (HGVOBl. 25) wurde es ein Senatsamt.

Das Gesetz über die Errichtung eines Rechnungshofes der Hansestadt Hamburg vom 16.12.1948 (HGVOBl. 147) gab dem Rechnungshof eine selbständige Stellung innerhalb der Verwaltung. Diese Stellung wurde durch Artikel 71 der Hamburger Verfassung vom 6.6.1952 bestätigt. Das Gesetz über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg (RHG) vom 10.5.1968 (AGVOBl. 117) bestimmte schließlich, daß der Rechnungshof auch dem Senat gegenüber selbständig und nur den Gesetzen unterworfen sei. (Weitere Änderungen: RHG vom 14.3.1972 HGVOBl. 51.)

Mai 1984
Bocklitz
Archival history:Die Akten aus der Zeit vor 1943 sind nach Auskunft des Rechnungshofes (3.11.1952) zum größten Teil vernichtet worden. Einzelne Akten wurden seit 1943, größere Aktenmengen 1977 und 1981 abgeliefert. Ein brauchbares Registratursystem ist auch bei den jüngeren Akten nicht erkennbar.

Die abgelieferten Akten bekommen daher eine laufende Nummer, nach der sie auch aufgestellt werden. In einer Kartei werden die Aufnahmezettel nach Sachgebieten und innerhalb der Sachgebiete chronologisch geordnet.

Mai 1984
Bocklitz

RETROKONVERSION

Die Bestandskartei für die Signaturen Nr. 1 bis Nr. 376 wurde 2009 und 2010 retrokonvertiert. Die Angaben wurden in die Verzeichnungsdatenbank Scope aufgenommen.
Juni 2014


Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 312-5 Rechnungshof, Nr. ...

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Finding aids:Scope
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Signierung:Numerus currens
Ablieferungsliste

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Number:2
 

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siehe auch:
111-1 Senat, 1137-1993 (Bestand)

siehe auch:
311-2 IV Finanzdeputation IV, 1733-1996 (Bestand)
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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