111-1_Cl. XI Spec. Lit. K Nr. 9 Vol. 4 Erkenntnisse eines ehrwürdigen Rats, kraft kammergerichtlichen Paritoriurteils von 1683 oder 1684 in Sachen der Tuchhändler sive Gewandschneider gegen das Amt der Kramer, wodurch den Kramern der Tuch- oder Wandschnitt gänzlich verboten wird, wegen des Ratins

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Ref. code:111-1_Cl. XI Spec. Lit. K Nr. 9 Vol. 4
Title:Erkenntnisse eines ehrwürdigen Rats, kraft kammergerichtlichen Paritoriurteils von 1683 oder 1684 in Sachen der Tuchhändler sive Gewandschneider gegen das Amt der Kramer, wodurch den Kramern der Tuch- oder Wandschnitt gänzlich verboten wird, wegen des Ratins aber das Urteil Sachverständiger, ob dasselbe, oder welche Arten vor Tuch oder Laken zu achten, angeordnet wird, 1683 oder 1684 (Kopie).- Senatsbeschluss über die dem Kramer-Amt versuchsweise gestattete Gassenvisitation wider Hausierer etc. vom 22. September 1730 (Kopie).- Bericht eines hohen Rats an das Reichskammergericht in Sachen der sogenannten hamburgischen Kleinhändler gegen Praesidem etc. des Kramer-Amtes, wegen dessen Privilegien (welche von einen hohen Rat in Schutz genommen worden) vom 9. Mai 1804 (Kopie)
Laufzeit:s. d. (sine dato)
 

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