442-3 Bezirksamt Eimsbüttel, 1895-2015 (Bestand)

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Ref. code:442-3
Title:Bezirksamt Eimsbüttel
Laufzeit:1895-2015
Level:Bestand

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Number:3285
Running meters:103.70

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Administration history:Der Bezirk Eimsbüttel besteht aus den Stadtteilen Harvestehude, Rotherbaum, Eimsbüttel, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt und Stellingen. Damit umfasst er sowohl althamburgische als auch ehemals preußische Gebietsteile. Der namensgebende Stadtteil Eimsbüttel wurde 1830 als Dorf der Landherrenschaft der Geestlande unterstellt. Nach der Landgemeindeordnung von 1871 wurde er - genau wie Rotherbaum und Harvestehude - Hamburger Vorort und 1894 Hamburger Stadtteil. Hoheluft wurde erst 1939 ein eigener Stadtteil und gehörte ursprünglich zu Eppendorf. Lokstedt, Niendorf und Schnelsen, die vormals zur Herrschaft Pinneberg gehörten, wurden 1867 preußisch und bildeten ab 1927 die Großgemeinde Lokstedt (Groß-Lokstedt). Eidelstedt und Stellingen waren ebenfalls Teil der Herrschaft Pinneberg. Ab 1867 preußisch, wurden sie 1927 in Altona eingemeindet.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 1937 (RGBl. I 1937, S.91 ff) ging u.a. der Stadtkreis Altona (Regierungsbezirk Schleswig) und die (Groß-) Gemeinde Lokstedt (Landkreis Pinneberg, Regierungsbezirk Schleswig) von Preußen auf Hamburg über. Mit dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I 1937, S.1327 ff) bildete die Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1938 einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Verwaltung gliederte sich in die Staatsverwaltung und die Gemeindeverwaltung. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung galt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49). Ergänzend dazu wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1ff) erlassen, die die ländlichen Gebietsteile in einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenfasste.
Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S.207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise – mit Unterscheidung zwischen Stadtbezirk und Landbezirk – eingeteilt. Hoheluft, Lokstedt, Niendorf und Schnelsen gehörten zum Stadtbezirk im Kreis 1. Zum Stadtbezirk des Kreises 2 kamen Eimsbüttel-West, Eimsbüttel-Mitte, Eimsbüttel-Ost, Harvestehude und Rotherbaum. Eidelstedt und Stellingen wurden dem Stadtbezirk des Kreises 7 zugeteilt.
Durch die Zerstörung ganzer Stadtteile im 2. Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen häufig zerstört und die Verbindungen zu den Außenstellen unterbrochen waren. Zur Dezentralisation wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Der Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) änderte die Kreiseinteilung der regionalen Verwaltung. Das Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Im Kreis 1 gab es u.a. die Ämter Lokstedt (mit den Ortsteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen), Eimsbüttel (mit Harvestehude und Rotherbaum) und Eppendorf (mit Hoheluft). Zum Kreis 7 gehörte u.a. das Amt Stellingen (mit den Ortsteilen Eidelstedt und Stellingen). Für die ehrenamtliche Beratung der Ortsamtsleiter wurden „Ortsälteste“ berufen.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21.März 1947 (HmbGVBl. 1946, S. 77 und HmbGVB. 1947, S. 21) wurden für jedes Ortsamt und jede untergeordnete Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet, die als Nachfolger der Ortsältesten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausübung ihrer Arbeiten unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein sollten.
Durch die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl. 1946, S. 51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Die Verfassung lässt jedoch die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S. 223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke. Träger der Bezirksverwaltung waren nun die Bezirksämter, die in Bezirksfachämter gegliedert wurden und in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Eimsbüttel gehörten die Ortsämter Lokstedt und Stellingen mit den Ortsdienststellen Schnelsen, Niendorf (Auflösung Oktober 1966) und Eidelstedt (Auflösung September 2005). Das beschließende Organ in den Bezirken ist die Bezirksversammlung (Bezirksausschuss), die von den Einwohnern des Bezirks auf vier Jahre gewählt wird.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung am 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S.404). Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Bis 1953 war das Bezirksamt Eimsbüttel in der Bundestraße 78 (Emilie-Wüstenfeld-Schule) untergebracht. Im Mai 1953 erfolgte der Umzug in eines der ab 1946 erbauten Grindelhochhäuser – Grindelberg 66, in dem sich das Bezirksamt heute noch befindet (Grindelberg 62-66).

Bezirksamtsleiterinnen / Bezirksamtsleiter:

1945 – 1957 Paul Wolff (1945 – 1949 Leiter des Ortsamtes Eimsbüttel)
1957 – 1974 Harald Sieg
1974 – 1980 Günther Kastenmeyer
1980 – 1995 Ingrid Nümann-Seidewinkel
1996 - 2010 Jürgen Mantell
2010 – 2016 Torsten Sevecke
seit 2016 Kay Gätgens
Archival history:Das Bezirksamt Eimsbüttel begann Ende der 1950er Jahre mit kleineren Ablieferungen an das Staatsarchiv – vor allem Unterlagen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung, der Bürgerschaftswahl und der Bezirksversammlungswahl. Ab den 1980er Jahren folgten Ablieferungen aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung. 2018 wurde durch zwei große Ablieferungen (53,00 lfd. m) die Überlieferung für das Bezirksamt Eimsbüttel ergänzt. Die Aufgabenvielfalt, die Arbeitsweise und die Organisation dieses Bezirksamtes sowie die Besonderheiten dieses Bezirks (Kulturwesen, Stadtplanung, Sozialwesen u.a.) können mit den nun vorhandenen Unterlagen gut dokumentiert werden.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch die Unterzeichnende. Er umfasst 85,30 lfd. m mit einer Laufzeit von 1895 bis 2015. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen der Bezirksverwaltung klassifiziert. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 442-3 Bezirksamt Eimsbüttel, Nr…

Kirsten M. Eckardt Februar 2019

Im April 2023 wurde der Bestand um 725 Akten (18,40 lfd. m) aus der Ablieferung des Bezirksamtes Eimsbüttel vom 08.12.2021 ergänzt.

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Publications:Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Hamburg nach dem Ende des Dritten Reiches: politischer Neuaufbau 1945/1946 - 1949. Sechs Beiträge. Hamburg 2000
Tormin, Walter: Die Hamburger Bezirksverwaltung. Anregungen und Material für die politische Bildung. Hamburg 1974
 

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