442-2 Bezirksamt Hamburg-Nord, 1919-2020 (Bestand)

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Ref. code:442-2
Title:Bezirksamt Hamburg-Nord
Laufzeit:1919-2020
Level:Bestand

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Number:1503
Running meters:46.70

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Administration history:Der Bezirk Hamburg-Nord besteht aus den 13 Stadtteilen Eppendorf, Hoheluft-Ost, Winterhude, Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn. Damit umfasst er ausschließlich althamburgische Gebietsteile. Bis auf die Uhlenhorst gehörten alle Stadtteile zur Landherrenschaft der Geestlande. Eppendorf, Winterhude, Hohenfelde, Barmbek und die Uhlenhorst, die der Kämmerei gehörte und 1837 in private Hände kam, wurden 1871 Vororte (Landgemeindeordnung vom 12. Juni 1871; HmbGesSlg. 1871, S.43) und 1894 Stadtteile (Gesetz über die Vereinigung der Vorstadt St. Pauli, der Vororte u.w.d.a. mit der Stadt vom 22. Juni 1894; HmbGesSlg. 1894, S.112 ff). Ohlsdorf (1938 mit Klein Borstel vereinigt), Groß Borstel, Alsterdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn wurden 1913 zu Vororten (Gesetz betr. den Anschluss einzelner Teile des Landgebiets an die Stadt Hamburg vom 23.12.1912; HmbGesSlg. 1912, S.703 ff).
Mit dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I 1937, S.1327 ff) bildete die Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1938 einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Verwaltung gliederte sich in die Staatsverwaltung und die Gemeindeverwaltung. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung galt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49). Ergänzend dazu wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1ff) erlassen, die die ländlichen Gebietsteile in einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenfasste.
Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S.207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise – mit Unterscheidung zwischen Stadtbezirk und Landbezirk – eingeteilt. Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf, Alsterdorf, Groß Borstel, Winterhude (aufgeteilt in Winterhude-Nord und Winterhude-Süd), Eppendorf und Hoheluft (von Eppendorf abgetrennt) gehörten zum Stadtbezirk im Kreis 1. Hohenfelde kam zum Stadtbezirk des Kreises 5. Barmbek (geteilt in Barmbek-Nord, Barmbek-Südost und Barmbek-Südwest) und die Uhlenhorst wurden dem Stadtbezirk des Kreises 6 zugeteilt.
Durch die Zerstörung ganzer Stadtteile im 2. Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen häufig zerstört und die Verbindungen zu den Außenstellen unterbrochen waren. Zur Dezentralisation wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Der Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) änderte die Kreiseinteilung der regionalen Verwaltung. Das Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Im Kreis 1 gab es u.a. die Ämter Winterhude (mit den Ortsteilen Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf und Alsterdorf) und Eppendorf (mit Groß Borstel). Zum Kreis 4 gehörten u.a. die Ämter Barmbek-Nord (mit Dulsberg), Uhlenhorst und St. Georg (mit Hohenfelde). Für die ehrenamtliche Beratung der Ortsamtsleiter wurden „Ortsälteste“ berufen.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21.März 1947 (HmbGVBl. 1946, S. 77 und HmbGVB. 1947, S. 21) wurden für jedes Ortsamt und jede untergeordnete Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet, die als Nachfolger der Ortsältesten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausübung ihrer Arbeiten unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein sollten.
Durch die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl. 1946, S. 51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Die Verfassung lässt jedoch die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S. 223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke. Träger der Bezirksverwaltung waren nun die Bezirksämter, die in Bezirksfachämter gegliedert wurden und in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Hamburg-Nord gehörten die Ortsämter Barmbek-Uhlenhorst und Fuhlsbüttel. Das beschließende Organ in den Bezirken ist die Bezirksversammlung (Bezirksausschuss), die von den Einwohnern des Bezirks auf vier Jahre gewählt wird. Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 11. Mai 1951 (HmbGVBl. 1951; S.49 ff) folgte sowohl die Teilung in Hoheluft-Ost und Hoheluft-West (Bezirk Eimsbüttel) als auch die Neugliederung Barmbeks in Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und Dulsberg.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung am 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S.404). Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Bis 1954 waren die einzelnen Dienststellen des Bezirksamtes Hamburg-Nord provisorisch in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht; u.a. in den Schulen Barmbeker Straße 30 und Alsterdorfer Straße 39. Die Sitzungen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung fanden in der Aula der Heinrich-Hertz-Schule (Voßberg 23) statt. Ab 1954 begann sukzessive der Umzug in den von 1953-1959 (Paul Seitz) errichteten Verwaltungsbau an der Kümmelstraße 5-7 in Eppendorf (442-2 Bezirksamt Hamburg-Nord, Nr. 172).
Bezirksamtsleiter/ Bezirksamtsleiterinnen:
1945 – 1954 August Obenhaupt (1945 – 1949 Leiter des Ortsamtes Eppendorf-Winterhude)
1954 – 1973 Kurt Braasch
1973 – 1989 Werner Weidemann
1989 – 1996 Jochen von Maydell
1996 - 2008 Mathias Frommann
2009 – 2012 Wolfgang Kopitzsch
2012 – 2018 Harald Rösler (kommissarisch 1996 und 2008)
2018 – 2019 Yvonne Nische, Ralf Staack (kommissarisch)
seit 2020 Michael Werner-Boelz
Archival history:Das Bezirksamt Hamburg-Nord begann Ende der 1950er Jahre mit kleineren Ablieferungen an das Staatsarchiv – vor allem Unterlagen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung. Es folgten kleinere Ablieferungen u.a. von Ausschussunterlagen, „Veranstaltungsakten“ (Sporthalle Hamburg), Personalakten, Sitzungsprotokolle des Personalrates, Stadtplanungsakten (ab Anfang der 1950er Jahre) und Unterlagen zur Gesundheitsfürsorge (ab 1928). Mitte der 1960er Jahre waren durch eine umfangreiche Ablieferung des Liegenschaftsamtes Einzelfälle zum Erwerb, Verkauf und Tausch von Grundstücken (1924-1964) in das Staatsarchiv gelangt, die durch eine Ablieferung der Finanzbehörde – Liegenschaftsverwaltung – mit Verträgen über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken im Bezirks Hamburg-Nord (1950-1995) 2003 ergänzt wurde. 2011 lieferte das Bezirksamt knapp 16 lfd. m Unterlagen aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung (außer Hauptgruppe 2; Rechtswesen, öffentliche Sicherheit und Ordnung) an das Staatsarchiv ab. Die Aufgabenvielfalt, die Arbeitsweise und die Organisation dieses Bezirksamtes sowie die Besonderheiten dieses Bezirks (vor allem Stadtplanung und Siedlungswesen) können mit den nun vorhandenen Unterlagen hinreichend dokumentiert werden.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch die Unterzeichnende. Er umfasst 44,40 lfd. m mit einer Laufzeit von 1924 bis 2017. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen der Bezirksverwaltung klassifiziert. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 442-2 Bezirksamt Hamburg-Nord, Nr…

Kirsten M. Eckardt September 2020

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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