332-5 Standesämter, 1847-2023 (Bestand)

Archive plan context


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Ref. code:332-5
Title:Standesämter
Laufzeit:1847-2023
Level:Bestand

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Number:30686
Running meters:1227.00

Information on context

Administration history:Mit der Einführung der Standesämter in Hamburg im Jahr 1876, in den Preußischen Gebieten bereits 1874, wurden in Hamburg zunächst 18 Standesamtsbezirke zur Registrierung des Personenstandes eingerichtet. Der Standesamtsbezirk 1 umfasste die Altstadt und St. Georg. Der zweite Standesamtsbezirk deckte die Neustadt und die Vorstadt St. Pauli ab. Das Standesamt 3 wurde für die von der Stadt verwalteten Vororte gebildet. Die Standesämter 4 bis 18 umfassten die Städte und Gebiete, die von der Landherrenschaft verwaltet wurden. In den darauffolgenden Jahren wurden für weitere Vororte schließlich neue Standesamtsbezirke gebildet bis es 1900 bis 1917 aufgrund der hohen Besiedlung der Vororte, wieder zu ersten Teilungen und Neustrukturierungen der Standesämter kam. Die so neu geschaffenen Standesämter erhielten nach der Nummer des bisher zuständigen Standesamtes den Buchstaben „a“.
1932 wurden, u.a. für große Krankenhäuser, weitere Standesamtsbezirke eingerichtet. Diese Standesämter erhielten nach der Nummer des bisher zuständigen Standesamtes die Buchstaben „a, b, c oder d“ . Krankenhäuser, die einen eigenen Bezirk erhielten, waren u.a. das Krankenhaus St. Georg, das Hafenkrankenhaus und die Krankenhäuser Eppendorf und Barmbek. Weitere Änderungen folgten, wobei die Gründung von Groß-Hamburg im Jahre 1937 wohl eine der größten Veränderungen nach sich zog. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes bekam Hamburg Zuwachs durch 3 Städte und 29 Preußische Gemeinden und Ortsteile, musste jedoch im Gegenzug auch 2 Hamburgische Städte und 6 Gemeinden an Preußen abtreten. Die Entstehung der neuen Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ verlangte schließlich in seiner Konsequenz auch nach einer Veränderung der Verwaltungsstruktur. Es wurden u.a. 10 neue Kreise gebildet, die die Zuständigkeiten der Standesamtsbezirke erneut veränderten . Außerdem erhielt jedes ehemals Preußische Standesamt, sowie die Standesämter, die der Landbezirksverwaltung unterstanden, vor ihrer bisherigen Bezeichnung den Zusatz „Hamburg-“ . Standesämter, die der Gemeindeverwaltung unterstanden, bekamen eine Nummernbezeichnung, die mit der Kreisnummerierung übereinstimmte.
1941-1944 wurde die bisherige Gemeindeverwaltung dezentralisiert und die Landbezirksverwaltung aufgelöst, sodass die Nummernbezeichnungen der Standesämter als Folge dessen aufgegeben wurden.
1946 führte die Britische Zone das Hauptstandesamt für übergebietliche Aufgaben ein. Dazu gehörten vor allem, Nottrauungen und Rechtsverhältnisse von Flüchtlingen und verschleppten Personen anzuerkennen und in das Familienbuch einzutragen. Außerdem lag die Zuständigkeit für Anmeldungen und Vollzug der Eheschließung bei Verlobten ohne inländischen Wohnsitz beim Haupstandesamt. Mit den Jahren kam es immer wieder zu kleinen Änderungen der Standesamtsbezirke. Kleinere Standesämter wurden zusammengelegt, sodass es 1974 noch 31 Standesämter in Hamburg gab.
Seit 1975 existieren nur noch 8 Standesämter in 7 Bezirken: Standesamt Hamburg-Altona , -Barmbek/Uhlenhorst, -Bergedorf , -Eimsbüttel , -Harburg , -Mitte , -Nord und –Wandsbek .
2012 wurde das Hauptstandesamt in Hamburg schließlich aufgelöst. Die Unterlagen des Standesamtes gingen in das Standesamt Hamburg-Mitte über.
Des Weiteren wurden mit der Wirkung zum 01.01.2012 die Standesämter Hamburg-Neuwerk und Hamburg-Mitte zu einem Standesamt mit der Bezeichnung „Hamburg-Mitte“ zusammengelegt.
Außerdem wurden im selben Jahr die Standesämter Hamburg-Nord und Hamburg-Barmbek/Uhlenhorst zu einem Standesamtsbezirk zusammengelegt. Das Standesamt führt nun die Bezeichnung „Hamburg-Nord“.

Stand: 2023
Archival history:Der wachsende Bestand 332-5 Standesämter, bestehend aus den Personenstandsbüchern, den Namensverzeichnissen, den Sammelakten und den Sachakten der Standesämter, umfasst ca. 1400 lfd. Meter. Die Erschließung erfolgt seit 2009 und ist mit Ausnahme der Zweitbücher und den jährlich folgenden Abgaben abgeschlossen.
Die Titelaufnahmen basieren auf den Abgabelisten der Standesämter und enthalten die Standesamtsbezeichnungen. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Prinzip des numerus currens, wobei für die einzelnen Amtsbucharten, die Sachakten und die Sammelakten eigene Nummernblöcke geschaffen wurden.

Ia. Personenstandsbücher und Namensverzeichnisse

Die Hamburgischen Personenstandsbücher und die dazugehörigen Namensverzeichnisse, bestehend aus den Generalregistern und den preußischen Namensverzeichnissen, wurden erstmals mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 nach Ablauf ihrer Fortführungsfristen (Geburt: 110 Jahre, Heirat 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) von den Hamburgischen Standesämtern an das Staatsarchiv Hamburg abgegeben.
Die Personenstandsbücher sind dauerhaft aufzubewahren. Jedes Personenstandsbuch gibt es aus Gründen der Rechtssicherheit zweimal. Die Erst- und Zweitbücher werden, wie im Gesetz bestimmt, räumlich getrennt aufbewahrt. Der Bestand bekommt jährlichen Zuwachs um jeweils einen Jahrgang und ist mit Ausnahme der Zweitbücher durch die Archivarin Eva Drechsler, die Verwaltungsbeamtin Anna Pilatz und die Archivarin Katarina Buttig vollständig erschlossen worden. Personenstandsbücher und Namensverzeichnisse mit übergreifenden Laufzeiten liegen noch in den Standesämtern und werden erst nach Ablauf der letzten Fortführungsfrist an das Staatsarchiv abgegeben.
Durch Kriegseinwirkung zerstörte Personenstandsbücher wurden in den Standesämtern durch zuvor verfilmte Zweitbücher ersetzt und zum Erstbuch ernannt.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf personenbezogenen Bänden zu Hamburger Geburten, Heiraten und Sterbefällen seit Einführung des Standesamtswesens 1874/1876.
Der Teilbestand umfasst zurzeit ca. 800 lfd. Meter mit einem jährlichen Zuwachs von ca. 20 lfd. metern. Davon vollständig erschlossen sind ca. 446 lfd. Meter mit 13.588 Verzeichnungseinheiten.

b. Sammelakten

Die Sammelakten umfassen zurzeit ca. 166 lfd. Meter mit 5227 Verzeichnungseinheiten. Sie kamen in mehreren Ablieferungen in das Staatsarchiv Hamburg. Die ersten Ablieferungen erfolgten 1975-1976 im Zuge der Zusammenlegung der Standesämter auf die heutigen 8 Standesämter. Übernommen wurden zunächst Heirats- und Sterbesammelakten der Jahrgänge 1874-1924, wobei in den folgenden Jahren mehrere kleinere Ablieferungen hinzukamen. Im Jahre 1994 kam mit den Aufgebotsakten von 1924-1938 nochmals eine große Ablieferung ins Staatsarchiv. Die Sammelakten wurden in den darauffolgenden Jahren durch die Mitarbeiter der ehemaligen Personenkundlichen Abteilung des Staatsarchivs zum Teil neu geordnet und vorläufig verzeichnet, konnten aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen jedoch nicht für die Benutzung freigegeben werden. Weitere kleinere Ablieferungen folgten bis 2011.
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 änderten sich die Vorschriften zur Aufbewahrung und Auskunftserteilung, woraufhin vom Staatsarchiv Hamburg ein Bewertungsmodell für die Sammelakten erstellt wurde (siehe Anlage 8).
Im Oktober 2010 wurden die Sammelakten auf Grundlage des Bewertungsmodells bewertet. So konnte der wachsende Teilbestand von ca. 460 lfd. Meter Akten auf die jetzige Anzahl dezimiert werden.
Die bis dahin abgelieferten Sammelakten sind von Oktober 2010 bis Oktober 2011 durch die Archivarinnen Anke Hönnig und Katarina Buttig erschlossen worden.
Inhaltlich liegt hier der Schwerpunkt auf personenbezogenen Unterlagen und Mitteilungen, die zu Eintragungen in den Personenstandsbüchern führten.
Die Sammelakten sind durch Kriegseinwirkungen gezeichnet und daher auch selten vollständig. Oftmals sind nur einzelne Fragmente der ursprünglichen Sammelakten erhalten geblieben.
Die Geburts- und Heiratssammelakten unterliegen teilweise noch den Fortführungsfristen nach § 7 Abs. 3 PStG. Diese Akten sind zunächst für die Benutzung gesperrt. Es gelten die Benutzungsbestimmungen nach §§ 62-68 PStG, wonach die Benutzung nur auf Antrag erfolgen kann, sofern die Bestimmungen nach §§ 62-68 PStG erfüllt sind. Eine Benutzungsgenehmigung für diese Sammelakten ist bei dem jeweils zuständigen Standesamt schriftlich einzuholen und dem Staatsarchiv Hamburg vorzulegen.

c. Sachakten

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 zum 01.01.2009 ist die letzte Zuständigkeitsregelung des Hauptstandesamtes in Hamburg entfallen. Mit Wirkung zum 01.01.2012 ist das Hauptstandesamt in Hamburg aufgelöst worden und die Führung der Register und Sammelakten dem Standesamt Hamburg-Mitte übertragen worden.
Die Sachakten sind Anfang 2012 mit der alljährlichen Abgabe des Standesamtes Hamburg-Mitte an das Staatsarchiv Hamburg übergeben worden. Es handelt sich hierbei um ca. 0,6 lfd. Meter Archivgut, das neben der Verwaltungstätigkeit des Hauptstandesamtes auch die Heilung von Formmängeln bei Eheschließungen von verschleppten Personen und Flüchtlingen dokumentiert. Die Unterlagen unterliegen teilweise noch der 30-Jährigen Schutzfrist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HmbArchG und der Personenbezogenen Schutzfrist von 60 Jahren nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HmbArchG.

Stand: 2012

Durch die seit 2012 erfolgten jährlichen Zugänge ist der Bestand inzwischen auf einen Umfang von ca. 1800 lfd. Meter und 35107 Verzeichnungseinheiten angewachsen. Hiervon entfallen 29301 Verzeichnungseinheiten auf die Personenstandsbücher (Erst- und Zweitbücher) und Namensverzeichnisse, die vollständig erschlossen sind. Bei der Erschließung der Sammelakten besteht derzeit ein Rückstand, der die seit 2020 erfolgten Ablieferungen betrifft (v.a. Heiratssammelakten der Jahrgänge ab 1939). Zu den Sachakten vom Hauptstandesamt Hamburg stammenden Sachakten sind kleinere Ablieferungen der Standesämter Hamburg-Harburg und Hamburg-Eimsbüttel hinzugekommen, die vor allem Kriegssterbefälle betreffen.

Die Heiratsregister wurden ab Juli 1938 durch sogenannte Familienbücher ersetzt, die mehr personenbezogene Informationen als die vorher geführten Heiratsregister: Angaben über die Ehegatten und deren Eltern, gemeinsame Kinder, uneheliche Kinder weiblicher Abkömmlinge (= Enkel der Eheschließenden) oder an Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder. In Einzelfällen sind auch Adoptionen in den Familienbüchern vermerkt. Diese Daten zu teilweise noch lebenden Personen sind besonders schutzwürdig. Die Familienbücher unterliegen daher in der Regel noch einer Schutzfrist gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HmbArchG. Für die Einsichtnahme in die Familienbücher ist deshalb vorab eine Schutzfristverkürzung zu beantragen.

Stand: 2023
gez. Christine Heitmann

Conditions of access and use

Finding aids:Findbuch
Scope
Ablieferungsliste
Signierung:Numerus currens
Alte AE-Nr.

Information on related materials

Originals (existence, storage location):Zweitbücher vorhanden, Standort Stade
Copies (existence, storage location):Digitalisate der Namensverzeichnisse vorhanden
Namensverzeichnisse auf Mikrofilm (A250/1 bis A 250/102), VU14
Related material:siehe auch: Bestand 332-3 Zivilstandsaufsicht
Publications:Regierungsoberinspektor Schmidt: Die Entwicklung der hamburgischen Standesämter. In: Das Standesamt. Zeitschrift für Standesamtswesen, 30. Jahrgang (1977), Nr. 4, S. 114 ff.
 

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Number:4
 

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Permission required:Archivar/-in
Physical Usability:Eingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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