111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 32 Verfahren bei Anstellung von Beamten, insbesondere, dass junge Leute nicht vor vollendetem 21. Lebensjahre und nicht vor Erfüllung ihrer Militärpflicht bzw. Befreiung vom Militärdienst zu festangestellten Beamten zu ernennen sind, 1890-1912 (Bestelleinheit)

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. S b Nr. 32
Title:Verfahren bei Anstellung von Beamten, insbesondere, dass junge Leute nicht vor vollendetem 21. Lebensjahre und nicht vor Erfüllung ihrer Militärpflicht bzw. Befreiung vom Militärdienst zu festangestellten Beamten zu ernennen sind
Laufzeit:1890-1912 1890,1895,1912
Contains also:Enthält u.a.: Erneuerung des Beschlusses 1912
Enthält auch: Ermächtigung des Generalzolldirektors zur festen Anstellung des über 40 Jahre alten Maschinenmeisters Augustin 1890.- Anstellung von Militäranwärtern mit diätarischer Beschäftigung bis zum 40. Lebensjahre 1895
 

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End of term of protection:12/31/1942
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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