111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 31 Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung von 10 Mark für die Unterrichtsstunde an die mit der Erteilung von Fortbildungsunterricht an die schulentlassenen Mädchen des Waisenhauses beauftragten Lehrkräfte sowie We

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 31
Title:Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung von 10 Mark für die Unterrichtsstunde an die mit der Erteilung von Fortbildungsunterricht an die schulentlassenen Mädchen des Waisenhauses beauftragten Lehrkräfte sowie Weitergewährung und Erhöhung der Vergütung (8 Mark zuzüglich 50 % und ab 1. Januar 1921, bis vorläufig 31. März 1922, 8 Mark zuzüglich 70 % Teuerungszuschlag für die Unterrichtsstunde
Laufzeit:1920-1921 1920,1921
 

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End of term of protection:12/31/1951
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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