111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 28 Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung von 5 Mark sowie Erhöhung auf 7,50 Mark und 10 Mark für die Unterrichtsstunde an die mit der Erteilung des Fortbildungsunterrichts der schulentlassenen männlichen Zöglinge

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 28
Title:Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung von 5 Mark sowie Erhöhung auf 7,50 Mark und 10 Mark für die Unterrichtsstunde an die mit der Erteilung des Fortbildungsunterrichts der schulentlassenen männlichen Zöglinge der Beobachtungsabteilung der Behörde beauftragten Lehrkräfte des Waisenhauses
Laufzeit:1919-1922 1919,1922
Contains also:Enthält auch: Weitergewährung und Erhöhung der Vergütung (8 Mark zuzüglich 50 % und ab 1. Januar 1921 bis vorläufig 31. März 1922 8 Mark zuzüglich 70 % Teuerungszuschlag für die Unterrichtsstunde).- Erhöhung des Teuerungszuschlages auf 93 % und auf 25 Mark für die Einzelstunde
 

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End of term of protection:12/31/1952
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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