111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 25 Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung in Höhe von 250 Mark jährlich an den Lehrer und Kantor Voigt für die Vertretung des zum Heeresdienst eingezogenen Lehrers und Organisten Grubbert bei den im Waisenhaus abg

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Ref. code:111-1_Cl. VII Lit. Q c Nr. 3 b Vol. 3 Fasc. 25
Title:Antrag der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge auf Gewährung einer Vergütung in Höhe von 250 Mark jährlich an den Lehrer und Kantor Voigt für die Vertretung des zum Heeresdienst eingezogenen Lehrers und Organisten Grubbert bei den im Waisenhaus abgehaltenen öffentlichen Gottesdiensten
Laufzeit:1915-1924 1915,1924
Contains also:Enthält auch: Übertragung der Ämter eines Kantors und eines Organisten auf den Lehrer am Waisenhaus Röbiger infolge der Pensionierung des Lehrers Voigt auf den 1. April 1917 und Gewährung der bisherigen Vergütung von 480 Mark bzw. 250 Mark jährlich.- Übernahme des Organistenamts durch den Lehrer Grubbert, Trennung des Organistenamts vom Kantoramt unter Zubilligung der früheren Entschädigungen.- Erhöhung der Vergütungen auf 1.500 Mark jährlich.- Übertragung der Organistentätigkeit auf den Lehrer Röbiger und der Kantortätigkeit an der Schule des Waisenhauses auf den Lehrer Tietze und Weitergewährung der Vergütung für Ausübung dieser Tätigkeiten von je 1.500 Mark jährlich.- Neufestsetzung der Vergütung für die nebenamtlich als Organisten und Kantoren tätigen Beamten auf 16 Mark für die Stunde.- Automatische Erhöhungen der Vergütung infolge der fortschreitenden Geldentwertung
 

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End of term of protection:12/31/1954
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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