445-2 II Ortsamt Blankenese II, 1924-2006 (Bestand)

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Ref. code:445-2 II
Title:Ortsamt Blankenese II
Lebenszeit Bestandsbildner:1943-2007
Laufzeit:1924-2006
Level:Bestand

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Number:741
Running meters:14.00

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Name of the creator / provenance:Ortsamt Blankenese
Administration history:Vormals zur Grafschaft Holstein-Pinneberg gehörend, kam Blankenese 1640 zum königlichen Anteil des Herzogtums Holstein und damit unter die Verwaltung der Herrschaft Pinneberg. Ab 1866 gehörte Blankenese zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein (Landkreis Pinneberg). 1919 vergrößerte sich die Elbgemeinde um Dockenhuden und Mühlenberg, am 1. Juli 1927 erfolgte die Eingemeindung nach Altona.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz (RGBl. I 1937, S.91 ff) kam Blankenese zu Hamburg. Das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg (RGBl. I 1937, S. 1327 ff) sah vor, dass mit Wirkung vom 1. April 1938 die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bildete. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden – darunter auch Blankenese – zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S. 49) in Kraft. Ergänzend dazu wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1 ff) erlassen, die die ländlichen Gebietsteile in einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenfasste. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“- leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen gliederte, u.a. die Dienststelle Blankenese mit ihren Zweigstellen in Rissen, Osdorf und Lurup.

Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt, wobei Blankenese zum Kreis 7 gehörte. Zur Hauptdienstelle Blankenese, die im Goßlerhaus (Blankeneser Landstraße 34) untergebracht war, gehörten neben den Bezirken Blankenese, Nienstedten und Sülldorf auch die Bezirke Rissen, Osdorf und Lurup, die jedoch eigene Dienststellen hatten.

Durch die Zerstörung ganzer Stadtteile im 2. Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen häufig zerstört und die Verbindungen zu den Außenstellen unterbrochen waren. Zur Dezentralisation wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Der Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S. 37 ff) änderte die Kreiseinteilung der regionalen Verwaltung. Das Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Das Ortsamt Blankenese verblieb mit den Ortsdienststellen Sülldorf, Rissen, Osdorf und Lurup im Kreis 7. Für die ehrenamtliche Beratung der Ortsamtsleiter wurden „Ortsälteste“ berufen.

Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBl. 1946, S.77 und HmbGVBl. 1947, S. 21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet, die als Nachfolger der Ortsältesten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Arbeiten unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein sollten.

Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Altona gehörte das Ortsamt Blankenese mit den Ortsdienststellen Lurup, Osdorf, Nienstedten, Rissen und Sülldorf-Iserbrook. Bis auf Lurup und Osdorf wurden die Ortsdienststellen 1975 aufgelöst (Amtlicher Anzeiger 1975, S. 862, Sitzung des Ortsausschusses Blankenese vom 09.09.1975, 445-2 II, Nr. 657).
Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Die Ortsdienststellen nahmen vor allem die Aufgaben des Einwohner- und Sozialwesens wahr. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S.205 und 206).

Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter und der verbliebenen Ortsdienststellen. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung am 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.

Das Ortsamt Blankenese befand sich bis kurz vor seiner Auflösung im Goßlerhaus, Goßlerpark 1, 2006 erfolgte der Umzug in die Oesterleystraße 22. Das Kundenzentrum Blankenese verblieb von 2006 bis 2008 dort und zog schließlich in den Sülldorfer Kirchenweg 2a. Es nimmt die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahr.

Ortsamtsleiterinnen/Ortsamtsleiter:

1945 – 1950 Friedrich Schöning
1950 – 1961 Walther Lübbersmeyer
1961 – 1980 Karl-Heinz Krahn
1980 – 1994 Hans-Heinrich Ploen
1994 – 2006 Ingrid Harpe
Archival history:Ab Mitte der 80er Jahre lieferte das Ortsamt Blankenese in kleineren Ablieferungen Akten aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltung (Personal- und Ausschusswesen) ab. Im Jahr 2000 bewertete Herr Eder das im Goßlerhaus lagernde Schriftgut. Die Ablieferung der ausgewählten Unterlagen – die wegen zu hoher Feuchtigkeitswerte im Akklimatisierungsraum VU 17 aufgestellt werden mussten - erfolgte jedoch erst im Zusammenhang mit der Auflösung des Ortsamtes 2008.

Aus der Ablieferung der Finanzbehörde – Liegenschaftsverwaltung – vom 02.02.2006 wurden 0,50 lfd. m zum Bestand genommen.

2010 gelangten mit einer umfangreichen Ablieferung über das Bezirksamt Altona weitere Unterlagen des Ortsamtes Blankenese (Akten aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung) an das Staatsarchiv.

Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch den Praktikanten Simon Banholzer (Oktober bis Dezember 2012) und der Unterzeichnenden. Er umfasst 14,00 lfd. m mit einer Laufzeit von 1924 bis 2006. Kassiert wurden nur Doppelstücke der Ausschussunterlagen. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 445-2 II Ortsamt Blankenese II, Nr…

Simon Banholzer Kirsten M. Eckardt

Juli 2014
Kommentierte Beständeübersicht:

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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