444-5 Ortsamt Bramfeld, 1947-2007 (Bestand)

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Ref. code:444-5
Title:Ortsamt Bramfeld
Lebenszeit Bestandsbildner:1949-2007
Laufzeit:1947-2007
Level:Bestand

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Number:253
Running meters:11.05

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Name of the creator / provenance:Ortsamt Bramfeld
Administration history:Die vormals zum Amt Trittau gehörigen Dörfer Bramfeld und Steilshoop kamen nach der Einverleibung Schleswig-Holsteins in Preußen 1867 zum neu gebildeten Kreis Stormarn. Sitz des Landratsamtes war Wandsbek. Mit der Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 26.05. 1888 (Preußische Gesetzessammlung 1888, S.139) wurden als Verwaltungsinstanz zwischen Gemeinden und Kreis Ämter geschaffen. Gemäß Verordnung vom 22.08.1889 (Amtsblatt der Regierung Schleswig 1889, S. 399, 465) gehörten die Gemeinden Bramfeld und Steilshoop zum Amt Poppenbüttel, ab dem 01.09.1910 bildete Bramfeld mit Steilshoop einen eigenen Amtsbezirk (Erlass vom 16. Juni 1910 betr. die endgültige Feststellung der Amtsbezirke im Kreis Stormarn (Amtsblatt Regierung Schleswig 1910, S.367).

In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG – (RGBl. I 1937, S.1327 ff). Es sah vor, dass mit Wirkung vom 1. April 1938 die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bildete. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. U.a. gingen die Gemeinden Bramfeld und Steilshoop vom Kreis Stormarn an Hamburg über.

Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S.207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt. Das zum Stadtbezirk gehörende Bramfeld kam zusammen mit Steilshoop zum neu geschaffenen Kreis 10.

Als Folge der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen vielfach zerstört und die Verbindungen zu den Außenbezirken unterbrochen waren. Die Verwaltung Hamburgs war nur durch Dezentralisierung aufrechtzuerhalten. Daher wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; das gesamte Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Bramfeld und Steilshoop gehörten zum Ortsamt Wandsbek und verblieben im Kreis 10.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBl. 1946, S.77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.

Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Wandsbek gehörten die Ortsämter Alstertal, Bramfeld, Rahlstedt und Walddörfer. Der Ortsamtsbereich Bramfeld umfasste die Ortsteile Bramfeld und Steilshoop.

Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Die Ortsdienststellen nahmen vor allem die Aufgaben des Einwohner- und Sozialwesens wahr.
Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.

Das Ortsamt Bramfeld befand sich bis 1962 im 1912 errichteten Gemeindehaus am Bramfelder Dorfplatz 3 (bis 1950: Bei der Friedenseiche 3). 1962 erfolgte die Verlegung in das neu erbaute Ortsamtsgebäude Herthastraße 20. Seit Auflösung des Ortsamtes 2007 ist dort das Kundenzentrum Bramfeld untergebracht, das die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahrnimmt.

Ortsamtsleiter:
1949 – 1970 Hellmuth Schoppe
1970 – 1976 Karl Riecken
1976 – 1986 Rüdiger Dietz
1987 – 2003 Manfred Noster
2004 - 2005 Michael Näfken (kommissarisch)
2006 - 2007 Gerd Heidenreich
Archival history:Bis 2004 gelangten nur sehr wenige Akten (vor allem Bauprüfakten) vom Ortsamt Bramfeld an das Staatsarchiv. 2004 erfolgte die erste größere Ablieferung, die zweite 2009 – zwei Jahre nach Auflösung des Ortsamtes. Aus der Ablieferung des Bezirksamtes Wandsbek - Liegenschaftsamt - wurden 2,10 lfd. m zum Bestand genommen.

Der erschlossene Bestand umfasst 11,05 lfd. m mit einer Laufzeit von 1947 bis 2007. Kassiert wurden ca. 1,2 lfd. m Doppelstücke der Ausschussunterlagen. Druckschriften betr. die Großsiedlung Steilshoop wurden an die Bibliothek gegeben. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.

Ein erheblicher Teil des Registraturgutes des Ortsamtes Bramfeld ist nicht überliefert. Mit dem erhaltenen, hier erschlossenen Schriftgut kann jedoch für viele Bereiche ein guter Einblick in den spezifischen Charakter dieses Ortsamtsbereichs gewonnen werden.


Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 444-5 Ortsamt Bramfeld, Nr….

Kirsten M. Eckardt Dezember 2013

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Access regulations:Verschiedene Unterlagen sind nach § 5 des Hamburgischen Archivgesetzes (HmbArchG) für die Benutzung gesperrt. Nach § 5 Abs. 4 HmbArchG kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des Staatsarchivs Hamburg.
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Signierung:Numerus currens

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