430-38 Gemeinde Neugraben, 1880-1938 (Bestand)

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Ref. code:430-38
Title:Gemeinde Neugraben
Laufzeit:1880-1938
Level:Bestand

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Number:78
Running meters:0.40

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Administration history:Die Landgemeinde Neugraben ist 1852 entstanden aus dem zum Amt Harburg gehörenden Ostteil der am "Neuen Graben" (Verlängerung des Falkenbecks) entstandenen Siedlung und den Ortschaften Hausbruch, Alt- und Neuwiedenthal. Sie alle sind seit dem 16. Jahrhundert im Moorgürtel erwachsen und waren ursprünglich keine Bauerndörfer, sondern Bestandteile landesherrlicher Vorwerke. Mit dem Amt Harburg kam Neugraben zum Landkreis Harburg, dem es bis 1937 angehörte. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde die Gemeinde mit dem 01.04.1937 mit der Hansestadt Hamburg vereinigt, in der sie am 01.04.1938 aufging. Seitdem bildete sie einen Teil des hamburgischen Landbezirks (Dienststelle Neugraben in der Hauptdienststelle Süderelbe, s. Bestand 446-5 I).
Archival history:Die Akten der Gemeinde aus den letzten 10 Jahren ihres Bestehens waren in zwei Reihen, die das Rubrum "Verkehr mit dem Landratsamt" und "Diverses" trugen, jahrgangsweise alphabetische nach Korrespondenten in Stehordnern abgelegt. Sie sind, soweit sie noch vorhanden waren, am 22.12.1953 (Abl. 21/53) vom Ortsamt Süderelbe abgeliefert worden, die Protokolle am 06.05.1953 (Abl. 13/53, vergl. Geschäftsakte 18.43-2/12). Nachdem alle unwichtigen Vorgänge vernichtet sind, ist der Rest neu nach den Sachbetreffen geordnet und nachstehend verzeichnet worden. Infolge der Verluste sind auch die neugebildeten Sachakten durchweg unvollständig; sie können lediglich zur Ergänzung der Protokolle und der an anderen Stellen (z.B. Landkreis) vorhandenen Vorgängen herangezogen werden.
Als Gemeindevorsteher amtierten von 1928-1938 in Neugraben:
1928-1929 Hermann Schütz
1930-1931 O. Allmann
1932-1933 Johann Stehr
1933-1938 Carl Stahl, Polizeioberltn.a.D. (Stellvertreter Heinrich Lüders)
Stahl wurde als Leiter der Dienststelle Neugraben von der hamburgischen Verwaltung übernommen.

14.06.1960 Kausche
Kommentierte Beständeübersicht:Seit 1852/59 gab es eine gesetzlich geregelte Gemeindeselbstverwaltung im Königreich Hannover, so daß die wesentliche Schriftgutüberlieferung der meisten Gemeinden erst im 19. Jh. einsetzt. Unter den Gemeinden im Raum Harburg sind diejenigen, die in die Stadt Harburg eingemeindet wurden (1888: Schloß- und Hafengemeinde, Heimfeld, Wilstorf; 1910: Eißendorf) und deren spätere Entwicklung sich v.a. in den Best. 430-4 und 430-5 widerspiegelt, zu unterscheiden von den übrigen, die auf Grund des Groß-Hamburg-Gesetzes bis auf Cranz alle vom Landkreis Harburg (s. 430-61), Regierungsbezirk Lüneburg (s. 430-56), abgetreten und in Hamburg 1938 als Stadtteile eingegliedert wurden.
Das überlieferte Schriftgut der einzelnen Gemeinden ist gering und sehr fragmentarisch.

1999 Richter

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Access regulations:keine Frist
Finding aids:Scope
Signierung:Alte AE-Nr.
 

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Number:1
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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