430-84__ Deich- und Schleusenverbände in der Dritten Meile des Altenlandes, 1786-1997 (Klassifikation)

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Ref. code:430-84__
Title:Deich- und Schleusenverbände in der Dritten Meile des Altenlandes
Laufzeit:1786-1997
Contains also:Grundlage der frühneuzeitlichen Deich- und Schleusenverbände im Alten Land war die Deich-Ordnung für das Herzogtum Bremen, Stade, 29. Juli 1743.

Der "Deich- und Schleusenverband der Dritten Meile Altenlandes im Kreise Jork" erhielt sein erstes Statut am 21. April 1908, das u.a. das bestehende Recht wie folgt bestimmte:
" § 1. Der Deich- und Schleusenverband der Dritten Meile Altenlandes hat den Zweck, die Verbandsländereien vor Überflutung durch Hochwasser zu schützen und eine ordnungsmäßige Ent- und Bewässerung herbeizuführen. Er besitzt Korporationsrechte und hat seinen Sitz in Cranz-Neuenfelde.

§ 2. Der Deich- und Schleusenverband besteht aus folgenden Unterverbänden (Deichrichterschaften):
1. Deichrichterschaft Ostmoorende,
2. Deichrichterschaft Hove,
3. Deichrichterschaft Liedenkummer,
4. Deichrichterschaft Neuenfelde,
5. Deichrichterschaft Viersielen,
6. Deichrichterschaft Nincop,
7. Deichrichterschaft Francop,
8. Deichrichterschaft Rübke.

Die Eigentümer derjenigen Grundstücke, welche in diesen Unterverbänden (Deichrichterschaften) belegen sind, sind die Mitglieder des Deich- und Schleusenverbandes.

§ 9. Organe des Deich- und Schleusenverbandes sind:
1. die Versammlungen der einzelnen Unterverbände (Verbandsversammlungen),
2. die Gesamtvertretung,
3. der Oberdeichrichter und sein Stellvertreter,
4. die Deichrichter und die Deichgeschworenen."

In dem geänderten Statut vom 19. Dezember 1931 werden folgende Verbandsanlagen genannt:

A. Deiche:
1. Der Estedeich mit 223 Kabeln,
2. Der Elbdeich mit 239 Kabeln,
3. Der Hinterdeich mit 375 Kabeln.

B. Schleusen:
1. Die Deichschleuse des Schleusenverbandes Hove im Estedeich,
2. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Ostmoorende - Rübke im Estedeich,
3. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Nincop im Estedeich,
4. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Liedenkummer im Estedeich,
5. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Neuenfelde im Elbdeich,
6. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Viersielen im Elbdeich,
7. die Deichschleuse des Schleusenverbandes Francop im Elbdeich
8. die Deichschleuse des Hohenwischer Sielverbandes im Elbdeich."

Durch Gründung des "Deichverbandes der dritten Meile Altenlandes" mit Erlass von dessen Satzung vom 15. Dezember 1955 wurden die seit 1937 auf hamburgischem Staatsgebiet liegenden Deichrichterschaften Nincop, Liedenkummer, Neuenfelde, Viersielen und Francop in ihrem rechtlichem Bestand aufgelöst und gingen im "Deichverband der dritten Meile Altenlandes" auf.

Nachdem am 12. März 1976 der Ausschuss des "Deichverbandes der dritten Meile Altenlandes" hinsichtlich der beabsichtigten Auflösung des Verbandes angehört worden war und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Auflösung am 16. August 1977 genehmigt hatte, erfolgte diese durch die Baubehörde als Aufsichtsbehörde am 11. Januar 1979 (Amtlicher Anzeiger Nr. 14, 19. Januar 1979, Seite 101):

"Der Deichverband der dritten Meile Altenlandes in Hamburg - Francop und Neuenfelde und in Niedersachsen - Hove, Moorende und Rübke wird ... aufgelöst ... Als Anfallberechtigte für das Barvermögen und das auf hamburgischem Staatsgebiet liegende Grundvermögen .... werden ... bestimmt: Sielverband Hohenwisch ... Schleusenverband Francop ... Schleusenverband Viersielen ... Schleusenverband Neuenfelde ... Schleusenverband Nincop ... Schleusenverband Liedenkummer ... Als Anfallberechtigte für den auf niedersächsischem Staatsgebiet liegenden rechten Estedeich ... wird der Deichverband der zweiten Meile Altenlandes und für den Hinterdeich von der hamburgischen Landesgrenze bis zum rechten Estedeich wird der Entwässerungsverband Estemarsch bestimmt."

Die Liquidation wurde am 16. April 1998 abgeschlossen (Amtlicher Anzeiger Nr. 48, 27. April 1998, Seite 1060).
Nach Auflösung des Deichverbandes gelangte dessen für die Liquidation nicht mehr benötigtes Schriftgut in die als Aufsichtsbehörde zuständige Baubehörde. Nach Auswahl des archivwürdigen Materials seitens des Staatsarchivs am 02.11.1979 wurden insgesamt 40 Schriftguteinheiten 1793-1979 mit Schreiben vom 19.11.1979 dem Staatsarchiv übergeben (GA 2113-0/2).

Nach Abschluss der Liquidation wurden am 14.05.1998 acht bis 1997 geführte Schriftguteinheiten des Deichverbandes von der Baubehörde dem Staatsarchiv übergeben (GA 2113-0/2).

Das Schriftgut 1793-1979 wurde im wesentlichen bis 1982 vom Unterzeichneten und Frau Dr. Cochanski neu geordnet und verzeichnet. Von den älteren Vorgängen 1793-1941, die nur sehr lückenhaft erhalten sind - so z.B. infolge der Sturmflut von 1825 - wurde außer Benachrichtigungen der Grundbuchämter über Grundbucheintragungen 1906-1941 (Nr. II der Liste vom 19.11.1979) nichts kassiert. Hingegen fanden in dem jüngeren, überwiegend nur chronologisch abgelegten Schriftgut größere Kassationen statt.

Das 1998 in das Staatsarchiv gelangte Restschriftgut des Deichverbandes wurde im Oktober 2003 vom Unterzeichneten bearbeitet. Hiervon wurden Rechnungen, Überweisungsbelege und Kontoauszüge 1970-1997 kassiert und das übrige unter teilweiser Kassation in den bereits formierten Bestand eingearbeitet, ebenso wie zwei bereits früher von der ehemaligen Dienststelle Harburg übernommene Akten betr. Deichschauen (ehem. VI 2) und Lauenbrucher Schöpfmühle (ehem. VI 3).

Hinweis: 430-29 Gemeinde Neuenfelde
IV I - IV 12 Archivalien der Deichrichterschaft Neuenfelde 1773-1908

Literatur:
Michael Ehrhardt, "Ein guldten Band des Landes", zur Geschichte der Deiche im Alten Land. Stade 2003 (Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, 18)

29.10.2003, gez. Richter

siehe auch: 430-29 Gemeinde Neuenfelde, IV 1 - IV 12 Archivalien der Deichrichterschaft Neuenfelde 1773-1908

Michael Ehrhardt, "Ein guldten Band des Landes", zur Geschichte der Deiche im Alten Land. Stade 2003 (Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, 18)
 

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