111-1_100862 Einheitliche Regelung des Verfahrens bei der Vereinnahmung der Geldstrafen, welche von den Verwaltungsbehörden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle festgesetzt, im Falle der Uneintreibbarkeit nach § 463 StPO durch gerichtlic

Archive plan context


Ref. code:111-1_100862
Title:Einheitliche Regelung des Verfahrens bei der Vereinnahmung der Geldstrafen, welche von den Verwaltungsbehörden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle festgesetzt, im Falle der Uneintreibbarkeit nach § 463 StPO durch gerichtliche Entscheidung in Freiheitstrafen umgewandelt und nachträglich zur Abwendung der Freiheitsstrafen gezahlt sind, dahin, dass diese Geldstrafen von der Gerichtskasse zu vereinnahmen sind
Laufzeit:1908
Former reference codes:Cl. VII Lit. M a Nr. 11 Vol. 1 Fasc. 23
 

Usage

End of term of protection:12/31/1938
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=2819436
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr
Online queries – Staatsarchiv Hamburg