Ref. code: | 111-1_88086 |
Title: | Regelung der Finanzen der Handelskammer, insbesondere Erhöhung ihres Staatszuschusses von 65.000 Mark auf 90.000 Mark jährlich ab 1910 unter Ablehnung des Antrages der Handelskammer auf Überweisung der Einnahmen aus der Vermietung der Kontorräume und der Sitzplätze in der Börse an Stelle jedes Staatszuschusses und auf Anerkennung ihres Rechtes auf die mit der Börse zusammenhängenden Räumlichkeiten zur Verwendung für ihre Verwaltung |
Laufzeit: | 1909-1910,1912-1913 |
Contains also: | Enthält auch: Überweisung der Einnahmen aus der Vermietung der Börsensitze an die Handelskammer neben der Weitergewährung des Staatszuschusses von 90.000 Mark jährlich und dementsprechende Ergänzung des § 20 des Gesetzes vom 23.01.1880 |
Former reference codes: | Cl. VII Lit. K a Nr. 1 a Fasc. 35 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1943 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=2763669 |
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