371-16 I Behörde für Wirtschaft und Verkehr I, 1936-1974 (Bestand)

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Ref. code:371-16 I
Title:Behörde für Wirtschaft und Verkehr I
Lebenszeit Bestandsbildner:<1939-1954>
Laufzeit:1936-1974
Level:Bestand

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Number:2425
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Administration history:1. Entwicklung der Behörde von 1933 bis 1991

Die Bezeichnung "Behörde für Wirtschaft" erscheint erstmalig in der "Ersten Verordnung zur Ausführung des Landesverwaltungsgesetzes" vom 29.9.1933 (GVBl. S. 379). Die Behörde wurde mit Wirkung vom 1.10.1933 als "Mittelbehörde" im wesentlichen mit dem Aufgabenbereich der bisherigen "Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe" errichtet und der neuen "Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit" unterstellt. Letztere wurde durch Erlaß vom 24.9.1936 zum 30.9.1936 wieder aufgelöst. Gleichzeitig wurde die Behörde für Wirtschaft ab 1.10.1936 wieder selbständig und in "Behörde für Handel, Schiffahrt und Gewerbe" umbenannt (GVOBl. S. 215).

Eine erneute Umbenennung erfolgte am 1.4.1938 durch den "Erlaß über die Organisation der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg" vom 1.4.1938 (HVBl. S. 5). Die Bezeichnung lautete nunmehr "Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe". Durch den "Ersten Erlaß über die Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg" vom 28.6.1945 (HVBl. S. 11) fielen der Behörde Aufgaben der aufgelösten Staatsverwaltung zu, so die Gewerbeaufsicht, das Eich- und Münzwesen, die Eisenbahn- und Kraftfahrangelegenheiten, die Wasser- und Schiffahrtsaufsicht sowie das Schiffsvermessungswesen, die teilweise schon früher der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe oblagen.

Nach dem Ende des Krieges war eine Neuorganisation der Wirtschaftsverwaltung notwendig geworden, die auch das bis dahin selbständige Landeswirtschaftsamt umfaßte. Gemäß der "Bekanntmachung über den Aufbau der Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr" vom 14.2.1947 (Amtl. Anz. S. 75) umfaßte diese nunmehr - neben der Präsidialabteilung - vier Ämter:
- das Amt für Wirtschaft (bisher Landeswirtschaftsamt),
- das Amt für Wirtschaftsüberwachung,
- das Amt für Hafen und Schiffahrt,
- das Amt für Verkehr.

Das "Gesetz über Verwaltungsbehörden" vom 3.6.1947 (GVOBl. S. 25) ordnete die Bildung der "Behörde für Wirtschaft und Verkehr" als Fachbehörde an. Der Aufgabenbereich veränderte sich nicht.
Ab 1.4.1949 war das Staatshüttenlaboratorium der Aufsicht der Behörde unterstellt. Zum 1.4.1959 wurde das Handelsstatistische Amt dem Statistischen Landesamt eingegliedert (Bekanntmachung vom 16.3.1959, Amtl. Anz. S. 285). Am 1.8.1966 gingen das Amt für Marktwesen und das Fischereiamt auf die Behörde für Ernährung und Landwirtschaft über (Mitt. für die BWV 1966 S. 21).
Ab 1.5.1970 hatte die Behörde die Aufsicht über das Seeamt (Amtl. Anz. S. 605). Mit Wirkung vom 1.5.1975 ging die Behörde für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Behörde für Wirtschaft und Verkehr auf und bildete fortan das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Bezeichnung der Behörde lautete von nun an: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft (7. Änderungsgesetz über Verwaltungsbehörden vom 21.4.1975; HGVBl. S. 77).
Am 1.12.1978 gelangte die Landesforstverwaltung an die neue "Behörde für Bezirksangelegenheiten, Naturschutz und Umweltgestaltung", der späteren Umweltbehörde (9. Änderungsgesetz über Verwaltungsbehörden vom 21.11.1978; HGVBl. S. 389). Das Staats-hüttenlaboratorium wurde ab 1.1.1984 ein Universitätsinstitut. Das Seeamt, welches durch die "Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen" vom 21.4.1970 (Amtl. Anz. S. 605) der Behörde für Wirtschaft und Verkehr unterstellt war, kam nunmehr ab 1.10.1986 als Bundesbehörde an die Wasserstraßendirektion Nord. 1991 erhielt die Behörde die Bezeichnung "Wirtschaftsbehörde" (13. Änderungsgesetz über Verwaltungsbehörden vom 2.7.1991; GVBl. S. 247). Gleichzeitig wurde das Amt für Verkehr ausgegliedert und der Baubehörde unterstellt.
2. Entwicklung der nachgeordneten Ämter

2.1 Amt für Wirtschaft

Durch die "Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung" vom 27.8.1939 (RGBl. I S. 1495) wurden in § 3 Bezirkswirtschaftsämter geschaffen, in Hamburg für den Wehrkreis X ein Bezirkswirtschaftsamt bei der Staatsverwaltung. § 9 bestimmte als untere Verwaltungsbehörden die Wirtschaftsämter. § 10 kündigte für die Städte Berlin, Hamburg und Wien eine Sonderregelung an, welche durch Erlaß vom 30.8.1939 des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichswirtschaftsministers erfolgte. Demgemäß sollten bei den Stadtverwaltungen der genannten Städte Hauptwirtschaftsämter errichtet werden (Nicht veröffentlicht; vgl. aber Rd Erl. vom 23.10.1939 im Ministerialblatt des Reichswirtschaftsministers S. 560).
Aufgabe der Wirtschaftsämter war die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern der gewerblichen Wirtschaft. Den Bezirkswirtschaftsämter oblag dagegen die Sicherstellung der Betriebe, insbesondere ihre Versorgung mit Arbeitskräften, Transportmitteln, Produktionsmitteln, Energie, sowie die Vorratsüberwachung.

Die "Erste Durchführungsverordnung" vom 27.8.1939 (RGBl. I S. 1519) löste die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X auf und übertrug die Aufgaben der Gruppe "Gewerbliche Wirtschaft" auf die Staatsverwaltung-Bezirkswirtschaftsamt. Die Wirtschaftsämter sollten ihre Weisungen von den Bezirkswirtschaftsämtern erhalten (Hierzu: Erlaß des Reichsstatthalters vom 31.8.1939 über die Wirtschaftsverwaltung im Wehrwirtschaftsbezirk X; nicht veröffentlicht).
Die "Bekanntmachung über die Errichtung eines Haupternährungsamtes und eines (Haupt-) Wirtschaftsamtes in der Hansestadt Hamburg" erfolgte am 27.8./13.9.1939 (Amtl. Anz. S. 811/875). Haupternährungsamt und Hauptwirtschaftsamt hatten eine gemeinsame Leitung (Zweiter Erlaß über die Organisation der Gemeindeverwaltung vom 25.4.1941 in HVBl. S. 37).
Durch RWM-Erlaß vom 26.2.1941 (als Anordnung vom 3.3.1941 veröffentlicht im RWMBl. S. 65) wurden die Bezirkswirtschaftsämter ab 1.4.1941 in Landeswirtschaftsämter umbenannt. Gleichzeitig umfaßte der Bereich des Landeswirtschaftsamtes Hamburg künftig nur noch das Gebiet der Hansestadt Hamburg.

Nach den Luftangriffen auf Hamburg im Juli/August 1943 scheint eine organisatorische Vereinigung von Landeswirtschaftsamt und Hauptwirtschaftsamt unter dem Reichsstatthalter erfolgt zu sein. Eine entsprechende Verfügung konnte nicht ermittelt werden. (Vgl. eine offenbar parallele Regelung beim "Landes- und Haupternährungsamt" nach einem undatierten Vermerk um den 18.8.1943 im Bestand Behörde für Ernährung Landwirtschaft I, A b I 5 und 6).

Die "Durchführungsbestimmung zum Erlaß über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung" vom 10.7.1944 (HVBl. S. 38) zählt aber noch das Hauptwirtschaftsamt auf (wohl für die untergeordneten Aufgaben). Nach der "Bekanntmachung über die Neuregelung der hambur-gischen Verwaltung" vom 14.9.1945 (HVBl. S. 15) lautete die Bezeichnung nur noch "Landeswirtschaftsamt".
Durch die Vereinigung mit der Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr am 14.2.1947 wurde das Amt in "Amt für Wirtschaft" umbenannt.
2.2. Amt für Wirtschaftsordnung (Amt für Wirtschaftsüberwachung, Gewerbeamt)

Das Gewerbeamt wurde durch Erlaß vom 5.3.1946 als selbständiges Amt der hamburgischen Verwaltung gebildet. (VOBl. S. 23; vgl. die Verordnung über die Zuständigkeit der Polizei vom 29.11.1945, HGVOBl. 1946, S. 5).

Es übernahm von der Polizeibehörde die Abteilung Gewerbepolizei; außerdem das bisher selbständige Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutz) und das ebenfalls bisher selbständige Aufsichtsamt für Dampfkessel und Maschinen.

Am 14.2.1947 wurde das Gewerbeamt mit der neuen Bezeichnung "Amt für Wirtschaftsüberwachung" der neuen "Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr" eingegliedert. Ihm waren fortan auch Eichamt und Münze unterstellt. Ferner übernahm das Amt ab 1.1.1949 die Abteilung "Gewerbezulassung und -anmeldung" vom Amt für Wirtschaft (Vfg. vom 6.1.1949).

Auf Anordnung des Organisationsamtes vom 25.3.1949 unterstand das Staatshüttenlaboratorium (bisher bei der Schulbehörde) ab 1.4.1949 dem Amt für Wirtschaftsüberwachung. Gemäß Anordnung des Organisationsamtes vom 14.12.1951 (Verfügung der Allgemeinen Abteilung vom 22.12.1951) erhielt das Amt ab 1.1.1952 wieder die Bezeichnung "Gewerbeamt".

Durch Verfügung des Senators vom 20.10.1954 kam dieses ab 1.1.1954 als Abteilung "Gewerbeordnung" zum Amt für Wirtschaft, um schließlich durch Verfügung des Senators vom 28.9.1956 ab 1.10.1956 erneut als "Amt für Wirtschaftsordnung" verselbständigt zu werden. Ihm wurde nun auch die Abteilung "Preisbildung und Preisüberwachung" unterstellt (bisher beim Amt für Wirtschaft).
Das Amt für Wirtschaftsordnung wurde durch Verfügung des Senators vom 27.4.1967 mit Wirkung vom 1.5.1967 aufgelöst und wiederum dem Amt für Wirtschaft als Abteilung Wirtschaftsordnung eingegliedert.

2.3 Staatliches Außenhandelskontor (AHK)

Die Aufgaben des Staatlichen Außenhandelskontors nahm zunächst die Abteilung Außenhandel des Amtes für Wirtschaft wahr. Mit Verfügung der Präsidialabteilung vom 22.9.1947 wurde das Außenhandelskontor eine selbständige Dienststelle innerhalb der Behörde. Zu den Aufgaben des Außenhandelskontors gehörten außer der Bearbeitung von Fragen des Imports und Exports auch Informationsdienste, Messe- und Export-veranstaltungen, sowie Angelegenheiten der Verzollung, Verschiffung und Devisenbe- wirtschaftung. Gemäß einer Anweisung der Militärregierung war die Devisenstelle am 1.4.1948 von Hamburg übernommen und dem Außenhandelskontor angeschlossen worden. Durch Verfügung des Senators vom 28.9.1956 wurde das Außenhandelskontor wieder als Abteilung Außenhandel dem Amt für Wirtschaft untergeordnet.

2.4 Amt für Hafen und Schiffahrt

Das Amt übernahm seit 14.2.1947 (Bekanntmachung im Amtl. Anz. S. 75) im wesentlichen die Aufgaben, die die Deputation (Verwaltung) für Handel, Schiffahrt und Gewerbe vorher auf diesem Gebiet hatte. Ihm waren auch das Oberhafenamt, Fischereiamt, Seemannsamt, Auswanderungsamt sowie Strom- und Hafenbau unterstellt.
Das Oberhafenamt war aus der Hafenverwaltung, das Fischereiamt aus der Fischmarktverwaltung hervorgegangen (Bekanntmachung vom 8.1.1946; Amtl. Anz. S. 11).Mit Verfügung des Senators vom 20.4.1955 wurde der Strom- und Hafenbau aus dem Amt ausgegliedert. Er bildete seitdem ein selbständiges Amt der Behörde unter der Bezeichnung "Strom- und Hafenbau" ohne den Zusatz "Amt".
Aufgrund der Verfügung vom 13.4.1960 sollte das Amt künftig sämtliche verkehrswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Fragen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Verkehrswirtschaft berühren, bearbeiten.
Das Fischereiamt ging mit Wirkung vom 1.8.1966 auf die Behörde für Ernährung und Landwirtschaft über (Mitt. für die BWV 1966 S. 21).
Zum 1.5.1967 wurde das Amt mit dem Amt für Verkehr zum "Amt für Hafen, Schiffahrt und Verkehr" vereinigt (Nicht veröffentlicht).
Seit der Ausgliederung des Amtes für Verkehr (2.7.1991) führt das Amt die Bezeichnung "Amt für Hafen, Technologie, Luft- und Schiffahrt".
2.5 Amt für Verkehr

Das Verkehrsamt wurde durch den Erlaß vom 15.3.1946 (HVOBl. S. 29) errichtet. Es erhielt die Stellung eines selbständigen Amtes der Verwaltung der Hansestadt Hamburg und übernahm im wesentlichen die Angelegenheiten der Verkehrspolizei nach Maßgabe der Verordnung über die Zuständigkeit der Polizei vom 29.11.1945 (HVOBl. 1946, S. 5). Hierzu gehörte vor allem die Lenkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs, die Lenkung des Schienenverkehrs (mit Ausnahme des Reichsbahnbereichs) und die Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen.
Auf Anordnung der britischen Militärregierung mußte das Verkehrsamt mit Wirkung vom 22.5.1946 die Bezeichnung "Straßenbau- und Verkehrsdirektion Hamburg" (SVD) führen (Bekanntmachung vom 6.6.1946; Amtl. Anz. S. 209).
Mit der Eingliederung in die "Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr" erhielt das Amt die Bezeichnung "Amt für Verkehr" (Bekanntmachung vom 14.2.1947; Amtl. Anz. S. 75).)

Gemäß der "Bekanntmachung über Zuständigkeit auf dem Gebiet des Luftverkehrs" vom 5.6.1951 (Amtl. Anz. S. 467) wurden die Befugnisse nach dem deutschen Luftrecht für Hamburg vom Amt für Verkehr wahrgenommen.
Zum 1.5.1967 wurde das Amt mit dem Amt für Hafen und Schiffahrt zum "Amt für Hafen, Schiffahrt und Verkehr" vereinigt (Nicht veröffentlicht).

Am 2.7.1991 wurde das Amt für Verkehr aus der Wirtschaftsbehörde ausgegliedert und der Baubehörde unterstellt (13. Änderungsgesetz über Verwaltungsbehörden; GVBl. S. 247).
Archival history:3. Ablieferung und Ordnung

In dem vorliegenden Bestand wurden diejenigen Akten der Kriegs- und Nachkriegszeit zusammengefaßt, die weder in die Registraturen der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe aufgenommen worden sind, noch Aktenzeichen des ab 1954 eingeführten Aktenplans der dreistelligen Dezimalregistratur erhalten haben.
Besonders beim Amt für Wirtschaft war die Tätigkeit ab 1945 in hohem Maße geprägt von den Anforderungen der Mangelwirtschaft nach dem verlorenen Kriege und den Eingriffen der britischen Besatzungsmacht.
Die Verknappung fast aller Rohstoffe und Wirtschaftsgüter erforderte eine strenge Bewirtschaftung in Form einer Rationierung, die nach der Währungsreform 1948 wegen der sich allmählich entspannenden Lage teilweise entfiel, teilweise durch die mildere Form der Lenkung abgelöst wurde.
Die Anpassung an die wechselnden Erfordernisse der ersten Nachkriegsjahre zog einen häufigen Wechsel der Ämtergliederung und Geschäftsverteilung nach sich. Wenn auch ab 1948 ein Aktenplan für das Amt für Wirtschaft bestand, blieben daneben weiterhin ältere Sachbearbeiterregistraturen einfachster Art wie auch Handakten bestehen.
Mit dem allmählichen Auslaufen der Bewirtschaftung und der Rückverlagerung der Souveränität von der Besatzungsmacht in deutsche Hände konnte ein großer Teil der laufenden Akten geschlossen werden. Die sich nun ergebende Umstellung auf neue Aufgabengebiete machte ab 1954 die Einführung eines neuen Gesamtaktenplans mit einem dreistelligen Dezimalsystem für die ganze Behörde notwendig. Die Umstellung erstreckte sich über mehrere Jahre und war im Bereich Hafen, Schiffahrt und Verkehr erst etwa 1962/63 abgeschlossen. Die seit dieser Zeit erwachsenen Akten bilden den Bestand "Behörde für Wirtschaft und Verkehr II".

Die vielschichtige und unübersichtliche Struktur der älteren Akten und das Fehlen eines durchgehend brauchbaren Aktenplans machten den Aufbau eines völlig neuen Ordnungsschemas erforderlich. Dieses wurde an die alten Geschäftsverteilungspläne angelehnt.

Da viele Akten in die neue Registratur übernommen wurden, verläuft die zeitliche Grenze zwischen den Beständen I und II fließend. Das trifft besonders für einige Protokollreihen zu. Gleichzeitig sind aber auch einige Akten, die bereits Aktenzeichen der neuen Registratur trugen, wegen ihres engen Bezugs zu den ersten Nachkriegsjahren dem Bestand BWV I zugewiesen worden.
Die Handakten des jeweiligen Senators, die in der Behördenregistratur eine besondere Gruppe bildeten und nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnten, sind wegen ihres besonderen persönlichen und zeitgeschichtlichen Bezuges auch im neuen Ordnungsschema eigenständig geblieben.

Mehrfachschriftgut wurde in der Regel kassiert, eine geringere Menge von Akten der früheren Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und der Polizeibehörde diesen Beständen zugeordnet.
Aus den umfangreichen, gleichartigen Aktenserien, die Fragen der Bewirtschaftung, Versorgung und Zuteilung betrafen, konnte nur eine möglichst repräsentative Auswahl in Form von Beispielakten geboten werden.
Durch die schweren Luftangriffe auf Hamburg im Juli/August 1943 sind erhebliche Verluste an Schriftgut entstanden. Der späte Beginn einiger Akten aus der ersten Nachkriegszeit läßt auf Verwertung als Altpapier wegen der großen Papierknappheit schließen.
Nachgeordnete Ämter, Abteilungen und Institutionen mit eigener Registratur wurden im Staatsarchiv als selbständige Registraturbildner behandelt. Aus ihrem archivwürdigen Registraturgut wurden eigene Bestände gebildet.

Januar 1996
[gez. Kolß]
Das hier verzeichnete Schriftgut ist in diversen Behördenablieferungen in den Jahren 1962-1994 (Auflistung s. GA 2112-0/2) an das Staatsarchiv gelangt. Herr Gustav Kolß hat die Ablieferungen der Behörde für Wirtschaft und Verkehr in den Jahren 1981-1995 geordnet und aus ihnen die Bestände BWV I und II formiert.

Er hat alle Akten selbständig verzeichnet, im Magazin aufgestellt und zum Teil beschriftet, zunächst in dienstlichem Auftrag, seit 1991 in freiwilliger Ruhestandsarbeit. Dafür sei ihm an dieser Stelle nochmals gedankt.

Frau Sabine Urbons hat die Titelaufnahmekartei im Laufe des Jahres 1996 mithilfe des Aktenerschließungsprogramm "FINDBUCH" zu einem Bestandsverzeichnis umgeformt.

Der Unterzeichner besorgte im ersten Halbjahr 1997 notwendige Korrekturen, die Indizierung der Aktentitel sowie die Schlußredaktion des Bestandsverzeichnisses.

Hamburg, im Juni 1997
[gez. Dr. Gabrielsson]

Literatur:
Ulrich Ipsen: Die geschichtliche Entwicklung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Hamburg; 1947; Bibl. A 900/3 Kapsel 1.
Kommentierte Beständeübersicht:Im Zuständigkeitsbereich der neuerrichteten Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit übernahm 1933 die Behörde für Wirtschaft im wesentlichen den Aufgabenbereich der bisherigen Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 1936 wurde die Verwaltung für Wirtschaft wieder aufgelöst und die Behörde für Wirtschaft unter dem Namen Behörde für Handel, Schiffahrt und Gewerbe erneut selbständig. 1938 erfolgte die Umbenennung in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe im Zuge der Umorganisation der Gemeindeverwaltung. Nach der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung im Juni 1945 wurden der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe zahlreiche Abteilungen, Ämter und Behörden aus der Wirtschaftsverwaltung der ehemaligen Staatsverwaltung zugewiesen. 1946 kamen das Landeswirtschaftsamt, das Gewerbeamt und die Straßenbau- und Verkehrsdirektion hinzu. 1947 erfolgte die Umbenennung in Behörde für Wirtschaft und Verkehr. Durch die Zusammenlegung mit der Behörde für Ernährung und Landwirtschaft entstand 1975 die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, die 1991 nach der Ausgliederung des Amtes für Verkehr in Wirtschaftsbehörde umbenannt wurde.

Im Best. 371-16 I sind diejenigen Akten der Kriegs- und Nachkriegszeit zusammengefaßt, die weder in die Registraturen der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe aufgenommen worden sind, noch Aktenzeichen des ab 1954 eingeführten dreistelligen Dezimalaktenplans aufweisen. Letztere Akten bilden den Best. 371-16 II. Da viele Akten aus der Zeit vor 1954 in die neue Registratur aufgenommen wurden, überschneiden sich die Best. I und II zeitlich. Die Heranziehung beide Teile ist deshalb in jedem Falle ratsam. Nachgeordnete Ämter, Abteilungen und Institutionen mit eigenen Registraturen wurden im Staatsarchiv in der Regel als eigene Registraturbildner behandelt und in getrennten Beständen erschlossen. Der Best. 371-16 I beinhaltet im wesentlichen Akten des Senators, der Präsidialabteilung (Verwaltung, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspolitik, Bankenaufsicht), des Amtes für Wirtschaft (Handel, Wirtschaftsförderung, Industrie und Handwerk) und des Amtes für Wirtschaftsordnung (Gewerbeamt, Preisbildung und -überwachung). Der Best. 371-16 II ist wachsend und enthält Unterlagen zu folgenden Themenkomplexen der Wirtschaft: Wirtschaftspolitik, Wettbewerb, Banken- und Versicherungsaufsicht, Wirtschaftsförderung, Handel, Außenwirtschaft, Industrie, Handwerk, Gewerbe, Forschung, Verkehr.
(Ga)

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371-8 II Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II, 1806-1949 (Bestand)
 

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