Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Altmann, Hermann Friedrich Wilhelm, u.a., wegen Erschießung von 20 inhaftierten Polen am 23.03.1944 im Dorf Bujny, Gemeinde Piotrkow Trybunalski durch Angehörige der Polizei und des SD vom Posten in Piotrkow Trybunalski und Erschießung von 90 Polen (Geiseln aus dem Gefängnis in Petrikau (Piotrkow Trybunalski) ) am 24.06.1944 in Pinki Karlinskie, Krs. Petrikau (Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 Js 6/84) |
Laufzeit: | (1944) 1984-1986 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 4 Bde. Hauptakten (665 Bl.), Handakte (ca. 50 Bl.).- Straftatbestand: Die Beschuldigten Hermann Friedrich Wilhelm Altmann und Herbert Spangenberg gehörten einem Standgericht des KdS Radom in Petrikau an. Sie wurden der Verantwortung für die Erschießung von 110 standgerichtlich verurteilten Polen am 23.03.1944 beim Dorf Bujny und am 24.06.1944 in Pinki Karlinskie im Distrikt Radom beschuldigt. Ermittelt wurden sie durch ein erhalten gebliebenes Urteil des Standgerichts des KdS Radom gegen Waclaw Wegrzynowski, geb. 10.06.1901 in Boguslawice, Petrikau, der wegen illegaler politischer Betätigung zum Tod verurteilt und erschossen wurde. Wegrzynowski hatte für eine Militärorganisation Personen angeworben. Die weiteren Opfer waren 89 Polen, denen gleiche oder ähnliche angebliche Vergehen (Zugehörigkeit zu Untergrundorganisationen) zur Last gelegt wurden. Möglicherweise wurden sie nicht alle am 24.06.1944, sondern auch am 14.06.1944 (30 Personen) und 19.10.1944 (60 Personen) erschossen. Weniger sicher ist die Aburteilung von 20 am 23.03.1944 erschossenen Polen durch die Beschuldigten Altmann und Spangenberg. Altmann war bezüglich seiner Tätigkeit als Richter am Standgericht des KdS Radom vom Woiwodschaftsgericht Lodz am 15.02.1955 zum Tod verurteilt, dann aber begnadigt worden. Er wurde am 15.12.1958 entlassen und kam 1959 in die Bundesrepublik. Insgesamt verbüßte er vom 06.07.1945 bis zum 15.12.1958 13 Jahre, 6 Monate und 2 Wochen in britischer und nach der Auslieferung polnischer U- und Strafhaft. Außerdem wurde gegen die Beschuldigten das Ermittlungsverfahren Dortmund 45 Js 16/68 geführt. Dem Beschuldigten Altmann müßte nachgewiesen werden, daß er die grausame Tötung der Opfer vorhersehen konnte, die sich aus den Exhumierungsprotokollen ergibt (Schädel völlig zertrümmert, Hände mit Drähten gefesselt etc.). Ausdrücklich steht das polnische Urteil einer Strafverfolgung nicht im Wege, da kein Überleitungsvertrag mit Polen geschlossen wurde und eine wechselseitige Respektierung rechtskräftiger Urteile nicht besteht. Gegen den Beschuldigten Altmann waren außerdem die Verfahren Hamburg 141 Js 166/65 und 147 Js 12/71 anhängig. Der Beschuldigte Spangenberg könnte nur wegen Beihilfe zu einer grausamen Tötung verfolgt werden, er konnte aber die grausame Tötung nicht ahnen. |
Staatsanwalt: | Duhn |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 Js 6/84, früher 206 AR-Z 49/84.- Parallelverfahren: Dortmund 45 Js 16/68. |
Angeklagte / Beklagte: | Altmann, Hermann Friedrich Wilhelm, geb. am 07.10.1906 in Hamburg, Vorsitzender Richter Standgericht KdS Radom, SS-Hauptsturmführer |
| Spangenberg, Herbert, geb. am 15.01.1910 in Hamburg, Beisitzender Richter; Angeh. KdS-ADS Petrikau, SS-Untersturmführer |
| Krenz, Karl, geb. am 10.12.1906 in Deutsch-Krone, beisitzender Richter; Angeh. KdS-ADS Petrikau, SS-Sturmscharführer; Kriminalsekretär |
Date of birth: | 1/15/1910 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2016 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364560 |
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