Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Hölscher, Ferdinand Heinrich, u.a., wegen Beteiligung an Tötung von ca. 61 französischen Staatsangehörigen in Courrieres und Emmerin (Pas de Calais) Ende Mai 1940 durch Angehörige des II. Bataillons des 497. Infanterieregimentes als Repressalmaßnahme gegen die Zivilbevölkerung (Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 2/82) |
Laufzeit: | (1940) 1982-1987 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 5 Bde. Hauptakten (616 Bl.); Handakte (156 Bl.).- Straftatbestand: Beim Einmarsch deutscher Truppen in Courrieres wurden diese aus dem Hinterhalt von nicht militärischen Verbänden beschossen. Der Widerstand der Zivilbevölkerung sollte sofort gebrochen werden, indem französische Zivilisten erschossen und Gebäude in Brand gesetzt würden. Es kam zu folgenden Straftaten, die das Kriegsrecht überschritten: 1. Ende Mai 1940, wahrscheinlich am 26.05.1940 Tötung von 40 namentlich bekannten weiblichen und männlichen Franzosen und Flüchtlingen in Courrieres, Pas de Calais, 2. Tötung des Franzosen Alfred Carlier am 28.05.1940 in Courrieres, Pas de Calais, 3. Tötung von 16 weiblichen und männlichen französischen Staatsangehörigen am 27.05.1940 in Emmerin sowie 4. Anzünden von drei Häusern in Emmerin, so daß drei französische Staatsangehörige darin ums Leben kamen. Der Beschuldigte Ferdinand Heinrich Hölscher war der Kommandeur des II. Bataillons des 497. Infanterieregimentes. Zu dem Bataillon gehörte die 6. Kompanie. Die oben angeführten Tötungshandlungen wurden von Angehörigen des II. Bataillons und insbesondere der 6. Kompanie begangen. Kompanieführer war Hauptmann Horst Georg Fritz Kolrep (geb. 28.02.1909 in Magdeburg), der am 04.08.1950 angeklagt, am 25.10.1950 vom Ständigen Militärgericht Metz zum Tod verurteilt und am 01.06.1951 hingerichtet wurde. Der Beschuldigte Hölscher wurde in Abwesenheit zum Tod verurteilt. Die anderen zwei Angeklagten in Metz und Beschuldigten des vorliegenden Verfahrens waren zum Zeitpunkt der bundesdeutschen Ermittlungen verstorben. Ein Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich ermöglichte Verfahren gegen die in Abwesenheit Verurteilten. Für noch verfolgbare Straftaten gab es indes keine Hinweise. Dem Beschuldigten wurde vor allem aufgrund seiner Vorgesetztenstellung gegenüber den Haupttätern Kolrep und dem Beschuldigten Paul Hemmers Mitverantwortung für die Verbrechen vorgeworfen. Kolrep hatte sich nicht auf Befehle seiner Vorgesetzten berufen. Es wird angenommen, daß Kolrep auch Befehle eigenmächtig überschritt. |
Staatsanwalt: | Duhn |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 2/82 |
Angeklagte / Beklagte: | Hölscher, Ferdinand Heinrich, geb. am 25.12.1898 in Herne/Westfalen, Bataillons-Kommandeur II. Bat./497. IR, Hauptmann |
| Höcker, Hans Kurt, geb. am 02.08.1894 in Stadthagen, gest. am 10.08.1961 in Detmold, Kommandierender Oberst 487. IR, Oberst |
| Hemmers, Paul, geb. am 09.09.1910 in Goslar, gest. am 06.04.1978 in Herzberg, Angeh. 6. Komp./II. Bat/497. IR, Unteroffizier |
Date of birth: | 9/9/1910 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2017 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364437 |
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