Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Wigand, Arpad Jakob Valentin, wegen der Durchführung des Schießbefehls gegenüber Juden außerhalb des Ghettos im Distrikt Warschau und Erschießungen von Juden im Arbeitslager Treblinka (T I), sowie Beteiligung am Aufbau des Vernichtungslager Treblinka T II (Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 Js 4/81) |
Laufzeit: | (1941-1942) 1981-1985 |
Contains also: | Wichtige Zeugen: Oberhauser, Josef Kaspar. |
| Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 2 Bde. Hauptakten (258 Bl.), Handakte (58 Bl.).- Straftatbestand: Mögliche Beteiligung am Aufbau des Vernichtungslagers Treblinka T II von Anfang August 1941 bis etwa Ende Mai 1942. Der Beschuldigte war für die Durchführung des Schießbefehls gegenüber Juden außerhalb des Ghettos im Distrikt Warschau verantwortlich, angelastet wurden ihm ferner Erschießungen von Juden im Arbeitslager Treblinka (T I), diesbezüglich wurde er im Verfahren Hamburg 147 Js 8/75 aber nicht verurteilt. In diesem Verfahren ergab sich der Verdacht, daß er mitverantwortlich gewesen war für den Bau des Vernichtungslagers Treblinka II. Die Zentralbauleitungen der Waffen-SS und Polizei in Warschau und Lublin, ein besonderer Baustab des SSPF Lublin, Globocnik, die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei für das GG in Krakau sowie der SS-Wirtschafter beim HSSPF Krakau und das SS-Hauptamt Haushalt und Bauten bzw. das SS-WVHA - Amtsgruppe C - Bauwesen kamen für den Bau des Lagers in Betracht. Die Firmen Schönbrunn und Schmidt&Münstermann aus Warschau sollen bei den Bauarbeiten beteiligt gewesen sein. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg ergab sich nur bezüglich des Beschuldigten, die aufgrund eines BGH-Beschlusses nach § 13a StPO bestand. Weitere Tatverdächtige, insbesondere SS-Baustäbe aus Warschau und Lublin, die am Bau des Vernichtungslagers Treblinka beteiligt gewesen waren, wurden nicht in das Verfahren einbezogen. Auf die Darlegung des Ermittlungsergebnisses wurde verzichtet, da der Beschuldigte verstorben war. Aus einem in den Handakten enthaltenen Entwurf einer Verfügung geht hervor, daß der Beschuldigte behauptete, der SSPF Lublin bzw. ein von diesem mit Sondervollmachten ausgestattetes Baukommando sei für den Bau des Vernichtungslagers Treblinka verantwortlich gewesen. Im Düsseldorfer Treblinka-Verfahren wurde festgestellt, daß die SS-Zentralbauleitung des SSPF Warschau im Frühjahr 1942 mit dem Bau begann, die Firmen Schönbrunn aus Liegnitz und Schmidt&Münstermann aus Warschau führten den Bau aus. Allerdings unterschied die Anklageschrift im Treblinka-Verfahren nicht genügend zwischen den Lagern T I (Arbeitslager, für dessen Ausbau der Beschuldigte tatsächlich verantwortlich war) und T II, dem Vernichtungslager. Für eine Beteiligung der Dienststelle des SSPF Warschau am Bau des Vernichtungslager sprechen lediglich Materialbestellungen, die der erste Kommandant von Treblinka, Dr. Irmfried Eberl, unter der Dienststellenbezeichnung SSPF Warschau aufgab. Dr. Eberl war aber nie dem SSPF Warschau unterstellt, sondern war zuerst Angehöriger der T4, dann der Aktion Reinhard. Am Bau des Vernichtungslagers war die Dienststelle des SSPF Warschau anfangs insofern beteiligt, als aus dem Lager Treblinka I Arbeitskräfte und Bewachungspersonal überstellt wurden. Für die ausführenden Personen war nicht erkennbar, daß ein Vernichtungslager gebaut werden sollte. Die Einrichtungen, die den Zweck des Lagers erkennen ließen, wurden vermutlich erst später durch einen Baustab unter Führung des SS-Hauptsturmführers Richard Thomalla erbaut, der Bauunternehmer war und im Stab des SSPF Lublin Referent in der Bauabteilung und Sachbearbeiter in der Sonderaktion Reinhard war. Nach allgemeinen zeithistorischen Erkenntnissen war der SSPF Lublin, Globocnik, von Himmler mit dem Bau der Vernichtungslager beauftragt worden. Angehörige des Baustabes Thomalla konnten nicht ermittelt werden. |
Staatsanwalt: | Fehse; Duhn |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 Js 4/81, abgetrennt aus 147 Js 8/75 = 201 AR-Z 313/63.- Parallelverfahren: Gießen 7 Js 193/73, Zentralstelle Köln 24 Js 6/71, Düsseldorf 8 Js 10904/59. |
Angeklagte / Beklagte: | Wigand, Arpad Jakob Valentin, geb. am 13.01.1906 in Mannheim, gest. am 26.07.1983 in Mannheim-Käfertal, SSPF Warschau August 1941 bis Mai 1942, SS-Oberführer |
Date of birth: | 1/13/1906 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2015 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364430 |
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