Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Verfahren gegen unbekannt, wegen Tötung von weiblichen Häftlingen des Außenlagers Hamburg-Sasel im April 1945 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 UJs 3/81) |
Laufzeit: | (1945) 1981-1983 |
Contains also: | Presseberichterstattung: "Auch in Sasel gab es ein KZ", Alster-Nachrichten* |
| Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte (419 Bl.), Handakte (38 Bl.), Sonderbd. Kopie der Schülerarbeit "Nachforschungen über das Kommando Sasel des KZ Hamburg Neuengamme u. d. Reaktion der Bev. auf dieses Lager" von Klasse 9c, Gymnasium Oberalster, (117 Bl.).- Straftatbestand: Das Lager bestand von Oktober 1944 bis April 1945 und war mit ca. 500 Frauen - zum größten Teil polnische Jüdinnen - belegt und wurde nach Bergen-Belsen evakuiert. Die Frauen arbeiteten in der Ölindustrie bei Aufräumungsarbeiten und bei der Trümmerbeseitigung. Das Lager bestand aus 3 Holzbaracken und Funktionsbaracken für Küche, Lazarett und Verwaltung. In einem Prozeß, der vom 23.04. bis 10.06.1946 vor einem britischen Militärgericht in Hamburg stattfand, wurde festgestellt, daß es während des Bestehens des Außenlagers Hamburg-Sasel zu drei Todesfällen von Häftlingen kam. 1. Helene Dzymelkowska wurde nach Mißhandlungen durch die SS-Aufseherinnen Lieselotte Müller und Ursula Eberstein aufs Krankenrevier gebracht und dort auf Anordnung des Sanitäters Kemmerich mit Morphium und Luminal behandelt. Dzymelkowska verstarb 10 Tage später vermutlich an Medikamentenvergiftung. 2. Adele Enoch aus Polenn wurde von dem SS-Wachmann Karl Schumann geschlagen, so daß sie an inneren Blutungen im Revier verstarb. 3. Tod der tuberkulosekranken Frau Sledzik auf dem Transport nach Bergen-Belsen. Der Lagerführer Stark sowie Eberstein, Müller und Schumann wurden für den Tod der drei Häftlinge verantwortlich gemacht und wegen Mißhandlung mit Todesfolge zu Gefängnisstrafen zwischen 15 Jahren und 1 Jahr verurteilt. Wegen Mißhandlungen wurden 13 Angehörige der Wachmannschaft verurteilt, die Strafzumessung lautete zwischen 8 Jahren und 3 Monaten; vier weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Das Vorermittlungsverfahren der ZSt Ludwigsburg im Rahmen der systematischen Überprüfung zahlreicher Lager stellte fest, daß keine Anhaltspunkte für noch verfolgbare Straftaten vorhanden waren. Im Rahmen einer Wettbewerbsarbeit des Schülerwettbewerbs Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten befragten Schülerinnen und Schüler im Jahr 1981 mehrere Überlebende des Außenkommandos. Außerdem entdeckten sie eine Totenliste der Kirchengemeinde Bergstedt, auf der 35 weibliche Häftlinge mit Sterbedaten enthalten sind. Im April 1945 sind auffällig viele Todesfälle verzeichnet: am 21.04.1945 allein verstarben elf Frauen, am 24.04.1945 fünf Frauen, die am 23. und 24.04.1945 begraben wurden. Dadurch ergab sich ein Anfangsverdacht auf eine eventuell noch verfolgbare Tat, während die übrigen Todesfälle keine Anhaltspunkte für eine gewaltsamen Tod lieferten. Eine Rekonstruktion der Ereignisse war besonders schwierig, da fast alle ermittelten Überlebenden zu einer Gruppe von Häftlingen gehörten, die vor dem 21.04.1945 nach Bergen-Belsen gebracht worden war. Die Annahme, daß die Ende April auf dem Friedhof Bergstedt bestatteten Frauen Opfer noch verfolgbarer Verbrechen waren, bestätigte sich nicht. Sollten sie wider Ermittlungsergebnis Verbrechensopfer gewesen sein, so waren die Täter nicht zu ermitteln. |
Staatsanwalt: | Duhn |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 UJs 3/81 |
Angeklagte / Beklagte: | Unbekannt |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2013 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364428 |
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