213-12__ Verfahren gegen unbekannt, wegen der Erschießung eines unbekannter Polen nach vorheriger grausamer Misshandlung im Herbst 1944 im Arbeitserziehungslager in Hamburg-Wilhelmsburg (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 14/75), 1944-1979 (Serie)

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Title:Verfahren gegen unbekannt, wegen der Erschießung eines unbekannter Polen nach vorheriger grausamer Misshandlung im Herbst 1944 im Arbeitserziehungslager in Hamburg-Wilhelmsburg (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 14/75)
Laufzeit:(1944) 1975-1979
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte 75 Bl. (Akte außer Kontrolle geraten; Rekonstruktion aus Akten der ZSt Ludwigsburg); Nothandakten 5 Bl.- Straftatbestand: Im Spätherbst 1944, vermutlich November, fand in dem der Stapoleitstelle Hamburg unterstehenden AEL Wilhelmsburg ein Appell statt, bei dem der Kommandant des Lagers erklärte, der Pole sei ein Feind des Dritten Reiches. Er wurde geschlagen und wurde gezwungen, auf dem Appellplatz herumzulaufen, bis er ohnmächtig wurde. Am nächsten Tag wurde er in Anwesenheit aller Häftlinge des Lagers auf einer Wiese in der Nähe des AEL von SS-Leuten oder Wachsoldaten erschossen, nachdem ein angebliches Todesurteil verlesen worden war. Die Lagerkommandanten waren Johannes Rode (bis Mai 1944) und Erich Oehmke (von 6. Mai bis 21. Oktober 1944; Oehmke geb. 17. Oktober 190? in Thorn), beide sind verstorben. Später war Josef Sommerfeldt (Oktober 1944 bis 1945) Kommandant des AEL. Die Tötung eines polnischen Häftlings im Mai oder Juni 1944 im AEL Wilhelmsburg war Gegenstand des Prozesses des britischen Militärgerichtshofes in Hamburg (Judge Advocate General = JAG Nr. 325). Diese Tat wurde dem Leiter der Stapoleitstelle Hamburg, Dr. Josef Alois Kreu(t)zer (Leiter der Stapoleitstelle Hamburg von Herbst 1942 bis 8. Juni 1944; geb. 8. April 1907 in Hevinghausen, Reg. Bez. Köln, verstorben am 15. Oktober 1958 in Gelsenkirchen-Horst) und Oehmke zur Last gelegt, die beide zu lebenslanger Haft verurteilt und im Jahr 1954 begnadigt und entlassen wurden. Sommerfeldt wurde die Tötung eines italienischen Häftlings im März 1945 zur Last gelegt. Sommerfeldt war geständig und wurde zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Vermutlich war die Hinrichtung - angesichts ihres spektakulären Charakters vor allen Lagerinsassen - Gegenstand des Militärgerichtsprozesses. Zwar stimmen Personenbeschreibung und Zeitangaben des Zeugen bezüglich der Tötung im Herbst 1944 nicht überein mit der Tötung im Mai oder Juni 1944, die Gegenstand des Prozesses war, gleichwohl stimmen andere Aussagen weitgehend überein. Oehmke wurde rechtskräftig für die Tat verurteilt. Da unklar bleibt, wer für die Tat verantwortlich war, bleibt das Verfahren gegen Unbekannt.
Staatsanwalt:Duhn
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 14/75, auch: 147 Js 14/75 U.- Parallelverfahren: britisches Militärgerichtsverfahren JAG Nr. 325.
Former reference codes:0404
213-12_0405
Angeklagte / Beklagte:Unbekannt
 

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End of term of protection:12/31/2009
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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