213-12__ Lüters, Johannes und Bangert, Bruno, wegen Teilnahme als Angeghörige des Polizei-Bataillons 41 - später I. Polizei-Regiment 22 - an Judenvernichtungsaktionen u.a. in Lublin, Cholm (Mai 1942 bis 11.03.1943), Kielce, Radom und Konsk (Mai 1943 bis Juni 1944); hier nur Krasnik; Zaklikow und

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Title:Lüters, Johannes und Bangert, Bruno, wegen Teilnahme als Angeghörige des Polizei-Bataillons 41 - später I. Polizei-Regiment 22 - an Judenvernichtungsaktionen u.a. in Lublin, Cholm (Mai 1942 bis 11.03.1943), Kielce, Radom und Konsk (Mai 1943 bis Juni 1944); hier nur Krasnik; Zaklikow und Rzeczyca (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 40/67)
Laufzeit:(1942) 1967-1968
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Handakte ca. 80 Bl.- Strafbestand: Der Beschuldigte wurde Anfang November 1942 als Kommandeur des Polizeibataillons 41 (I/22) abgelöst, weil er sich geweigert hatte, 70 im Gefängnis von Krasnik einsitzende Polen auf Wunsch des SSPF Lublin, Globocnik, zu erschießen. Diesbezüglich hatte er sich beim KdO Lublin (Oberstleutnant der Schutzpolizei Kintrup) und BdO Krakau (Generalleutnant der Polizei Becker) beschwert. In einem Brief vom 23.10.1942 beschrieb er, wie Juden auf offener Straße erschossen worden waren. Am 17.10.1942 wurden in Krasnik und Zaklikow Juden in die Vernichtungslager deportiert. Dabei hätten in Zaklikow Leichen von Juden die Wege gesäumt, die von Schützenzügen seines Bataillons erschossen worden seien. Am 22.10.1942 fand eine Aktion gegen Juden in den Dörfern bei Rzeczyca statt. Dabei wurden zahlreiche Juden am Straßenrand erschossen; kleine Kinder wurden neben ihren erschossenen Müttern schreiend aufgefunden, zahlreiche Angeschossene waren ohne Hilfe liegengelassen worden. Einen schwer verletzten 8-10-jährigen Jungen habe er durch Gnadenschüsse töten lassen. Vermutlich war von Fahrzeugen aus ein "Hasenschießen" auf die Juden abgehalten worden.
Der Beschuldigte konnte keiner strafbaren und noch verfolgbaren Handlung überführt werden. Die von ihm angeordnete Erschießung eines schwerverletzten Jungen war nicht als Mord oder Beihilfe zu werten, da sie darauf abzielte, die Leiden abzukürzen. Die Bereitstellung von Angehörigen seines Bataillons für sog. Aussiedlungsaktionen ist nicht strafbar, da der Beschuldigte nicht wissen konnte, daß die Juden getötet würden.
Ein Zeuge behauptete, der Beschuldigte habe den Befehl erhalten, ein Exekutionskommando zusammenzustellen. Der Beschuldigte habe sich zunächst geweigert, dann aber habe er doch Schützen aus seinem Bataillon zur Verfügung gestellt. Die Erschießung im März 1942 betraf 15-20 polnische Geiseln. Der Beschuldigte behauptete, er wisse davon nichts. Eine Teilnahme an einer Erschießung von Juden ließ sich nicht nachweisen.
Staatsanwalt:Wölk; Paulsen (früher)
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 40/67, ehem. 141 Js 63/64.- Parallelverfahren: Lüneburg 2a Js 416/67
Former reference codes:0187
213-12_0188
Angeklagte / Beklagte:Lüters, Johannes, geb. am 23.02.1899 in Osnabrück, Kommandeur Polizeibataillon 41, Major der Schutzpolizei (Tz.; Oberstleutnant (zl.)
Bangert, Bruno, geb. am 23.08.1895 in Parczenczowo/Kreis Jarotschin/Polen, Chef 3. Kompanie/Pol. Bat. 41, Hauptmann der Schutzpolizei
Date of birth:2/23/1899
 

Usage

End of term of protection:12/31/1998
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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