213-12__ Osthof, Franz Johann, u.a., Tötung von Juden, polnischen Zivilisten und Geisteskranken in Schwetz an der Weichsel und Luszkowo/Westpreußen u.a. durch Angehörige des Selbstschutzes Schwetz im Herbst/Winter 1939 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 30/67), 1939-1970 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Osthof, Franz Johann, u.a., Tötung von Juden, polnischen Zivilisten und Geisteskranken in Schwetz an der Weichsel und Luszkowo/Westpreußen u.a. durch Angehörige des Selbstschutzes Schwetz im Herbst/Winter 1939 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 30/67)
Laufzeit:(1939) 1967-1970
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 12 Bde. Hauptakten 2098 Bl.; 2 Ordner Fragebogen und Vernehmungsprotokolle; Handakte ca. 150 Bl.; Kostenbd., Lichtbilder und Kartenbd., 2 Sonderbde.poln. Aussagen.- Straftatbestand:
1) Erschießung von 83 Polen und Juden am 07. und 08.10.1939 auf dem jüdischen Friedhof in Schwetz;
2) Erschießung von 600 bis 700 Geisteskranken der Heil- und Pflegeanstalt in Schwetz im Herbst 1939 (Exekution mögl. in Luschkowko/Luszkowo);
3) Erschießungen von polnischen Gefangenen, die im Am tsgericht und in einer Heil- und Pflegeanstalt in Schwetz untergebracht waren, auf dem Truppenübungsplatz Gruppe im Kreis Schwetz im Herbst/Winter 1939 durch Angehörige des Selbstschutz Schwetz;
Ad 1): Vom Beginn der Besetzung von Schwetz durch deutsche Truppen bis zum 07.10.39 wurden Polen und Juden verhaftet und vermutlich im Gerichtsgefängnis inhaftiert. Die Juden mußten am 07.10.39 auf dem jüdischen Friedhof eine Grube ausheben, anschließend wurden sie erschossen. Am 08.10.39 wurden jüdischen Frauen und Kinder aus Schwetz verhaftet, im Gerichtsgefängnis inhaftiert und mit Autobussen zum jüdischen Friedhof gebracht, wo sie erschossen wurden. Danach wurden Polen mit Autobus zum Friedhof gebracht und dort erschossen. Auf dem jüdischen Friedhof wurden 83 Menschen getötet, darunter 52 Männer, 16 Kinder, fünf Frauen, bei zehn Opfern ließ sich bei der Exhumierung das Geschlecht nicht mehr feststellen. Der Beschuldigte Franz Johann Osthof soll an diesen Exekutionen beteiligt gewesen sein. Zeugenaussagen bezüglich seiner Beteiligung waren vage und basierten auf Hörensagen. Wer die Täter waren, ließ sich nicht feststellen. Der Beschuldigte Kurt Erich Gottfried Tadewaldt, den Zeugen beobachtet haben wollen, als er an der Erschießung teilnahm, war verstorben, ebenso andere namentlich erkannte Beschuldigte. Da das Ermittlungsergebnis widersprüchlich war, konnte Osthof ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht mit zur Erhebung der Klage ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Der Beschuldigte Helmut Erich Lüdtke gab zu, an der Verhaftung des Juden Cam nitzer beteiligt gewesen zu sein.
Ad 2): Die Erschießung von zwischen 600 und 700 Insassen der psychiatrischen Anstalt Schwetz wird auf Mitte September bis Mitte Oktober 1939 datiert. Eine Ärztekommission wählte unheilbar Geisteskranke aus. Mit Wehrmachtsbussen wurden sie an einen unbekannten Ort nahe Schwetz gebracht, wo sie erschossen wurden. Die Zahl der Opfer - 1.350 - die von der polnischen Untersuchungskommission angegeben wurde, wurde von Zeugen nicht bestätigen; sie sprechen von 600 bis 700 Opfern. Der Beschuldigte Osthof gab zu, an der Räumung der psychiatrischen Anstalt teilgenommen zu haben. Selbstschutz-Angehörige führten die Geisteskranken an die Erschießungsstätte, wo sie von SS erschossen wurden. Erst bei der Ankunft an der Erschießungsstätte sei ihm der Zweck klar geworden. Die Tat ist als Mord zu qualifizieren; Osthof leistete Beihilfe zum Mord. Inzwischen ist aber Strafverfolgungsverjährung eingetreten, da er die Tat nicht als eine eigene wollte; die niederen Beweggründe nicht tat-, sondern täterbezogen festzustellen sind. Geeignete richterliche Handlungen zur Unterbrechung der Verjährung hatten nicht stattgefunden.
Ad 3):
a) Selektion sog. unzuverlässiger Polen im Amtsgericht Schwetz. Den Festgenommenen wurde eine deutschfeindliche Haltung vorgeworfen. Wegen der Überbelegung des Gefängnisses in Schwetz (376 Gefangene in einem für 120 Gefangene angelegten Gefängnis) wurden die Häftlinge einer volksdeutschen Kommission vorgeführt; falls sie als unverdächtig galten, waren sie freizulassen, die anderen wurden später auf dem Judenfriedhof erschossen, bzw. in die psychiatrische Anstalt verlegt. Die Beschuldigten Georg Hans Max Bark und Franz Johann Osthof gaben zu, an den Sitzungen im Amtsgericht mitgewirkt zu haben. Die polnischen Zeugen schilderten die Sitzungen als eine Entscheidung über Leben und Tod. Den Kommissionsmitgliedern war jedoch nicht nachzuweisen, daß sie Mitte September 1939 annahmen, die im Gefängnis zurückbehaltenen Polen würden später hingerichtet werden. Für die Vermutung, daß das Schicksal der Häftlinge noch nicht besiegelt war, spricht die Tatsache, daß der erste Leiter der Selbstschutzinspektion Schwetz wegen zu niedriger Exekutionszahlen (300 anstatt von durchschnittlich ca. 1000 Erschießungen in anderen Selbstschutzinspektionen im Zeitraum von Beginn der Besetzung bis Anfang Oktober 1939) am 05.10.39 abgelöst wurde.
b) Selektion sog. unzuverlässiger Polen in der psychiatrischen Anstalt in Schwetz. Angehörige des Selbstschutzes befragten die inhaftierten Polen über ihre Tätigkeit vor Kriegsbeginn. Angeblich wurden dann Beurteilungen abgegeben, die zum Abtransport und der Erschießung der Selektierten und als unzuverlässig eingestuften Polen führte. Der Beschuldigte Osthof gab zu, an den Selektionen teilgenommen zu haben. Es ist aber nicht nachweisbar, daß die Kommission über das spätere Schicksal der Opfer entscheiden konnte.
Staatsanwalt:Zöllner; Diersche; Kraemer (14.02.69); Völker (Itzehoe)
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Stsaatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 30/67, früher 141 Js 513/61.- Parallelverfahren: Hildesheim 9 Js 733/60
Former reference codes:213-12_0186
Angeklagte / Beklagte:Osthof, Franz Johann, geb. am 25.09.1907 in Dortmund, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz,
Hammler, Hans Richard, geb. am 30.04.1908 in Wilhelmsort/Kreis Bromberg, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz,
Lüdtke, Helmut Erich, geb. am 17.09.1909 in Birkenau/Kreis Gnesen/Wartheland, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz, SS-Scharführer (1940)
Lüdtke, Willi Ferdinand, geb. am 09.05.1907 in Birkenau/Kreis Gnesen/Wartheland, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz,
Bark, Georg Hans Max, geb. am 20.04.1890 in Kulmsee/Kreis Thorn, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz,
Sattelmaier, Hermann Herbert, geb. am 04.01.1897 in Zaroszew (oder: Saroschewo)/Kreis Znin/Bromberg, gest. am 21.04.1959/Freiburg im Breisgau, Leitender Selbstschutz-Funktionär
Tadewaldt, Kurt Erich Gottfried, geb. am 02.08.1911 in Schwetz an der Weichsel, gest. am 05.05.1965 in Bremen, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz,
Kuchenbecker (oder: Kuchenbäcker), Fritz, unbekannt, 27.07.1948 in Schwetz (hingerichtet/verstorben), Kommissar Bürgermeister von Schwetz,
Claus, Erich, geb. am 12.02.1906 in Dulzig/Kreis Schwetz, gest. am 03.12.1963, Angehöriger des Selbstschutzes Schwetz
Teetzmann, Joachim Albert, geb. am 24.08.1907 in Berlin-Treptow, am 23.04.1945 in Berlin für tot erklärt, Leiter Selbstschutz in Schwetz; Kreisselbstschutzf, SS-Sturmbannführer
Date of birth:8/2/1911
 

Usage

End of term of protection:12/31/2001
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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