213-12__ Verfahren gegen unbekannt, wegen Beteiligung an Exekutionen und anderen Verbrechen gegen die polnische Zivilbevölkerung und Juden im Distrikt Lublin durch das Polizeibataillon 104 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 29/66), 1940-1967 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Verfahren gegen unbekannt, wegen Beteiligung an Exekutionen und anderen Verbrechen gegen die polnische Zivilbevölkerung und Juden im Distrikt Lublin durch das Polizeibataillon 104 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 29/66)
Laufzeit:1940-1967 (1940) 1966-1967
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte 129 Bl.- Straftatbestand: Das Polizeibataillon 104 wurde im September 1939 in Hamburg aufgestellt und ab Januar 1940 im Distrikt Lublin eingesetzt. Die 1. Kompanie wurde in Lubartow, die 2. Kompanie und der Stab in Lublin und die 3. Kompanie in Krasnick stationiert. Ab Sommer 1940 waren sie in Zamosc eingesetzt, wo sie bis November 1940 stationiert blieben. Im Einzelnen u.a. folgende Tatvorwürfe:
1. Die erste Kompanie stellte in Lubartow ein Begleitkommando vom Gefängnis zum Marktplatz, wo der Jude Finkelstein öffentlich von der polnischen Polizei erhängt wurde. Finkelstein soll in einem Gerichtsverfahren zum Tod verurteilt worden sein.
2. Außerdem soll die erste Kompanie in Lubartow mehrfach Exekutionskommandos gestellt haben, wenn wegen unerlaubten Waffenbesitzes o.ä. standrechtlich verurteilte Polen hingerichtet wurden.
3. Angehörige der 2. Kompanie sollen Judentransporte zum Arbeitseinsatz eskortiert haben.
4. Teilnahme an Umsiedlungen in Lublin durch die 2. Kompanie. Dabei wurden polnische Familien in den Raum Lublin ausgesiedelt.
5. Teilnahme an Exekutionskommandos zur Erschießung von wegen unerlaubten Waffenbesitzes standrechtlich zum Tod verurteilten Polen durch die 2. Kompanie;
6. Begleitung von Judentransporten zum Arbeitseinsatz in Krasnick durch Angehörige der 3. Kompanie;
7. Teilnahme der 3. Kompanie an Exekutionskommandos in Zamosc, wobei standrechtlich zum Tod verurteilte Polen erschossen wurden;
Ad 3., 4. und 6.: Eskortierung von Transporten und Umsiedlungen von Polen kann nur als Freiheitsberaubung qualifiziert werden; daher Verjährung;
Ad 1., 2., 5. und 7.: Den Exekutionen gingen Urteile durch Stand- oder sonstige Gerichte voraus. Auch der Jude Finkelstein wurde nicht aus rassischen Gründen erhängt, sondern nach einer Verurteilung wegen einer Straftat.
Staatsanwalt:Wölk
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 29/66
Former reference codes:213-12_0156
Angeklagte / Beklagte:Unbekannt
 

Usage

End of term of protection:12/31/1997
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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