Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Juels, Carl Heinrich Juan, wegen der Erschießung von 40 Einwohnern des Dorfes Kosutica durch die 1. Kompanie des Jäger-Regiments der SS-Division Prinz Eugen am 12.07.1943 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 17/65) |
Laufzeit: | (1943) 1965-1970 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte 125 Bl., Handakte 33 Bl.- Straftatbestand: Der Beschuldigte, der Führer der 1. Kompanie des Jäger-Regiments 1, hatte am 11.07.1943 einen Spähtrupp nach Kosutica ausgesandt, der in Flankenfeuer geriet, wobei ein Soldat getötet und zwei verwundet wurden. Am 12.07.1943 griff die 1. Kompanie/Jäger-Regiment 1 das Dorf Kosutica an. Laut einem Bericht des Einsatzkommandos 2 vom 15.07.1943 an die Einsatzgruppe B in Agram (enthalten in den sog. Himmler-Akten im Bundesarchiv) und einem Untersuchungsbericht des SS-Generals Phleps vom 07.09.1943 erschossen Angehörige der SS-Division Prinz Eugen ca. 40 islamische Männer, Frauen und Kinder als Rache für Beschießung aus dem Ort. Dabei soll die ganze Bevölkerung, die in der Kirche des Ortes versammelt war, mit einem Maschinengewehr auf die SS geschossen haben. 150 Partisanen sollen das Dorf verteidigt haben. Nachdem die SS das Dorf erobert hatte, wurden die in der Kirche Versammelten erschossen; das Dorf wurde menschenleer verlassen. Im Dorf fanden sich keine Kampfspuren. Die SS befolgte angeblich einen generellen Befehl des Kommandeurs der SS-Division Prinz Eugen, SS-Brigadeführer von Overkamp (verstorben 05.05.1947 in Belgrad), demzufolge die Bevölkerung jedes widerstandsleistenden Ortes zu erschießen war. Der Beschuldigte gab den Befehl, alle Ortseinwohner zu erschießen, um so Rückendeckung zu erhalten. Den Beschuldigten traf, so der SS-Bericht, kein Vorwurf. Er handelte gemäß Führerbefehl vom 16.12.1942 zur Bandenbekämpfung sowie gemäß Befehl des Befehlshabers der Deutschen Truppen in Kroatien vom 10.07.1943. Zur Rückendeckung mußte er diese Sicherungsmaßnahme treffen; im Gefecht ließ sich überdies nicht feststellen, ob es sich um Angehörige des Islam handelte. Aus anderen Gründen wurde der Beschuldigte als Kompanieführer abgesetzt und inhaftiert. Am 03.09.1943 wurde er wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und militärischer Unterschlagung zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Verurteilung bezog sich aber nicht auf die oben beschriebene Tat. Der Beschuldigte behauptete, er habe nicht den Befehl gegeben, die Ortseinwohner zu erschießen, sondern nur befohlen, den Widerstand im Ort zu brechen. Der Erschießungsbefehl sei von einem Gruppen- oder Zugführer gekommen. Ein Beweis, daß er den Erschießungsbefehl gab, wie in dem Untersuchungsbericht angegeben, war nicht zu führen. Zeugen konnten sich nicht an den Vorfall erinnern. Die Strafverfolgung wäre überdies nicht möglich, weil Verjährung eingetreten ist. Niedrige Beweggründe oder grausame Erschießung nicht erkennbar. |
Staatsanwalt: | Surkau |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 17/65 |
Former reference codes: | 213-12_0130 |
Angeklagte / Beklagte: | Juels, Carl Heinrich Juan, geb. am 22.05.1911 in Hamburg, SS-Gebirgs-Div. Prinz Eugen, Jäger-Rgt., 1. Kp., SS-Obersturmführer |
Date of birth: | 5/22/1911 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2001 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1347944 |
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