213-12__ Eßig, Karl, Rehn, Wolfgang Martin Albin, wegen Beteiligung an der Ermordung (Verbrennung bei lebendigem Leibe) von 18 Bewohnern (Polen) des Dorfes Poglodow bei Mniow, davon 17 Frauen und Kinder, am Pfingstmontag, dem 14.06.1943, angeblich durch Angehörige der Außendienststelle Kielce des

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Ref. code:213-12__
Title:Eßig, Karl, Rehn, Wolfgang Martin Albin, wegen Beteiligung an der Ermordung (Verbrennung bei lebendigem Leibe) von 18 Bewohnern (Polen) des Dorfes Poglodow bei Mniow, davon 17 Frauen und Kinder, am Pfingstmontag, dem 14.06.1943, angeblich durch Angehörige der Außendienststelle Kielce des KdS Radom (Staatsanwaltschaft Hamburg 2200 Js 3/83)
Laufzeit:(1943) 1983-1988
Contains also:Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 3 Bde. Hauptakten (442 Bl.) (mit Fotos des Tatorts und exhumierten Leichenfunden/Knochen in Bd. 1), 1 Bd. Handakten (42 Bl.), Kostenheft.-
Straftatbestand: Der Beschuldigte Wolfgang Martin Albin Rehn war Leiter des Kommandos "Sonderkommando der Sicherheitspolizei im Schutzbezirk Kielce", der Beschuldigte Eßig, Karl war Angehöriger des Kommandos.
Die Opfer, Angehörige der Familie Bednarczyk, Szostak, Janus und Brelski (Anna Bednarczyk 30 Jahre mit ihren Kindern Czeslawa, 6 J, Bozena, 5 Jahre, Mieczyslaw, 3 Jahre, Bogumila, eineinhalb Jahre, das Kindermädchen Helena Bartosik, 15 Jahre, Agnieszka Szostak, 61 Jahre, Stanislawa Szostak, 27 Jahre, und ihre Kinder Marian, 4 Jahre, Maria 15 Jahre, Stanislaw und Agnieszka Janus, beide 52 Jahre, Helena Janus, 11 Jahre, Genowefa Brelska, 25 Jahre, und ihre Kinder Stefan, 4 Jahre, Czeslaw, 2 Jahre, Franciszka Zontosik, 13 Jahre, eine Unbekannte) wurden in eine Scheune des Anwesens Bednarczyk getrieben und dort verbrannt. Damit liegt eine grausame Tötung im Sinne § 211 StGB vor. Der Beschuldigte Wolfgang Martin Albin Rehn bestritt die Teilnahme an Massakern. In einem Dokument - Vorschlag für die Auszeichnung mit dem EK II - wird allerdings erwähnt, daß er sich am Vortag des Massakers von Poglodow bei der Vernichtung zweier Bunker mit 25 "Banditen" (Partisanen) bei Mniow "ausgezeichnet" hatte. Polen, die der Beteiligung am Bau der Partisanenbunker als verdächtig galten, wurden verhaftet, darunter auch Wladyslaw Bednarczyk und Jan Brelski, in der KdS-ADS Kielce vernommen und später ins KZ Auschwitz überstellt. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Angriff gegen die Partisanenbunker und dem Massaker von Poglodow legte die Vermutung nahe, daß beide Aktionen zu Lasten des selben Einsatzkommandos gehen. Gleichwohl ergab sich gegen den Beschuldigten Eßig, Karl kein Tatverdacht, dem Beschuldigten Wolfgang Martin Albin Rehn konnte die Tat nicht nachgewiesen werden, auch sonstige Angehörige der KdS-ADS Kielce konnten nicht für die Tat in Poglodow verantwortlich gemacht werden. Die Bunkervernichtung bei Mniow war nicht Gegenstand des Verfahrens, sie galt als Kriegshandlung. Möglicherweise ging das Massaker in Poglodow zu Lasten der Ordnungspolizei (3. Kompanie, I. Gend.-Bat. (mot.)), siehe Verfahren bei Zentralstelle Dortmund 45 Js 3/64.
Staatsanwalt:Kuhlbrodt, Dr.; Duhn
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft 2200 Js 3/83.- abgetrennt aus 2000 Js 4/77.- Parallelverfahren: Freiburg 13 Js 333/72.
Former reference codes:213-12_0059
Angeklagte / Beklagte:Rehn, Wolfgang Martin Albin, geb. am 23.10.1914 in Wittenberg, Leiter Abt. III/3 (Widerstand) bei KdS-ADS Kielce, SS-Hauptscharführer, Kriminaloberassistent
Eßig, Karl, geb. am 04.10.1908 in Weißenburg/Bayern, gest. am 24.10.1983 in Hamburg, Leiter KdS-ADS Kielce, SS-Hauptsturmführer
Date of birth:10/23/1914
 

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End of term of protection:12/31/2018
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Accessibility:Öffentlich
 

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