Ref. code: | 430-87__ |
Title: | Hamburgisch-Preußische Hafengemeinschaft |
Laufzeit: | 1888-1948 |
Contains also: | Die Hamburgisch-Preußische Hafengemeinschaft G.m.b.H. wurde auf Grund des Abkommens zwischen der Hamburgischen und der Preußischen Regierung vom 5.12.1928 durch den Staatsvertrag zwischen Hamburg und Preußen über die Gründung einer Hafengemeinschaft vom 9./13.3.1929 gegründet. Am 12.11.1929 wurde der Grundbesitz der Aktiengesellschaft Neuhof, deren Aktien der Hamburger Staat übernommen hatte, der Hafengemeinschaft übereignet.
Gegenstand des Unternehmens waren nach Paragraph 2 des Gesellschaftsvertrages: „der Bau und Betrieb von Häfen im hamburgisch-preußischen Wirtschaftsgebiet an der unteren Elbe und die hiermit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere der Erwerb der zum Betrieb der Häfen benötigten Grundstücke und Anlagen.“ Der Umfang des Unternehmens erstreckte sich nach Paragraph 3 des Gesellschaftsvertrages „auf die von den Ländern Hamburg und Preußen jeweilig zum Hafengemeinschaftsgebiet erklärten Gebiete.“ Laut Anlage 1 des Staatsvertrages bestand das Hafengemeinschaftsgebiet aus den Hafenanlagen am Reiherstieg und der Rethe und den Inseln Kattwyk-Hoheschaar und Neuhof. Als „erstes Hafenerweiterungsgebiet“ für den Bau neuer Häfen der Hafengemeinschaft wurde laut Anlage 2 des Staatsvertrages ein Moorburg, Francop, Neuenfelde, Altenwerder und Finkenwerde umfassendes Gebiet bezeichnet.
Auf Grund des Groß-Hamburg-Gesetzes wurde der Hafenbetrieb am 1.4.1938 von der hamburgischen Verwaltung übernommen. Am gleichen Tage begann die Liquidation der Hafengemeinschaft. Mit dem 31.3.1946 fand die Liquidation ihren Abschluß.
Die Akten der Hafengemeinschaft wurden am 12.7.1955 von Strom- und Hafenbau abgeliefert (Ablieferung 8/1955, Geschäftsakte 18.43-4/5). Das gegebene Registraturschema wurde in vereinfachter Form übernommen. Einige Signaturen wurden vereinfacht. Kassiert wurden Akten über Unterhaltung und Reparaturen von Bauwerken – mit Ausnahme von technischen Zeichnungen –, Hafengeldabrechnungen, Akten über kleinere Havarien, über den Zahlungsverkehr mit der Oeffa und eine kleine Anzahl unwichtiger Akten über Büroangelegenheiten. Die in der Sammelakte II W 5 zusammengefaßten wasserpolizeilichen Genehmigungen wurden einzeln verzeichnet. Vorakten wurden herausgelöst und zu den Beständen 430-87 Gruppe III A.G. Neuhof, 430-66 Wasserbauamt Harburg und 430-5 Magistrat Harburg-Wilhelmsburg genommen, mit Ausnahme der Akte II G 37, Übernahme der mit den Ländereien und Bauten verbundenen Verpflichtungen und Rechte der A. G. Neuhof mit einer Sammlung der älteren Verträge, 1898-1940, und einiger anderer Akten, bei denen das Herausordnen ein unzweckmäßiges Zerreißen von Zusammenhängen bedeutet hätte.
Harburg-Harburg, den 7. November 1955
Homann
Eine Restablieferung von Strom- und Hafenbau (Ablieferung 12/1955) wurde wie folgt verzeichnet: II G 48 und II W 11.
5.5.1956, Homann
Bei der Retrokonversion des Bestandsverzeichnisses wurde das für einige Akten angegebene Aktenzeichen (alte Signatur) nicht in Scope erfasst. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1033629 |
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